Altersvorsorgedepot · Für wen
Stand: August 2026Altersvorsorge für Frauen: So schließt du deine Rentenlücke
Frauen beziehen in Deutschland im Schnitt 36 % weniger eigene Rente als Männer (Destatis, 2025). Die wirksamsten Gegenmittel sind: gesetzliches Rentenkonto klären, Kindererziehungs- und Pflegezeiten anrechnen lassen, betriebliche Vorsorge nutzen und privat investieren. Ab 2027 kommt mit dem Altersvorsorgedepot (AVD) ein geförderter Weg hinzu, der Teilzeit und Elternzeit gezielt abfedert.
Der Gender-Pension-Gap: Warum Frauen im Alter weniger haben
Die Zahlen des Statistischen Bundesamts sind eindeutig. Im Erhebungsjahr 2025 kamen Frauen ab 65 auf eigene Alterseinkünfte von durchschnittlich 18.233 € brutto im Jahr. Männer erreichten im Vergleich durchschnittlich 28.473 € im Jahr.
Das ist ein Abstand von 36,0 %, der sogenannte Gender-Pension-Gap. Nicht einbezogen wurden die Hinterbliebenenrenten. Rechnet man diese mit ein, schrumpft die Lücke auf 24,2 %. Sie bleibt also weiterhin groß und hängt zudem vom Partner ab, nicht von den eigenen Ansprüchen.
Dieser Abstand entsteht lange vor der Rente. Dabei wirken vier Ursachen zusammen:
- Geringeres Gehalt: Frauen verdienten 2025 im Schnitt 16 % weniger pro Stunde als Männer (unbereinigter Gender-Pay-Gap, Destatis). Der geringere Bruttolohn hat direkten Einfluss auf die gesammelten Rentenpunkte.
- Teilzeit: Fast jede zweite erwerbstätige Frau arbeitet in Teilzeit. Über die Jahre gesehen bedeutet eine halbe Stelle auch ungefähr halbe Rentenansprüche.
- Care-Arbeit: Kindererziehung und die Pflege von Angehörigen übernehmen überwiegend Frauen. Jede unbezahlte Phase ohne eigene Beiträge reißt eine Lücke ins Rentenkonto, wenn sie nicht angerechnet wird.
- Längeres Leben: Frauen leben im Schnitt mehrere Jahre länger als Männer. Dasselbe Ersparte muss also über einen längeren Ruhestand reichen.
Auffällig ist auch der Vergleich der Renten in Ost und West. Im Westen lag der Abstand bei den eigenen Alterseinkünften 2025 bei 40,8 %, im Osten nur bei 13,2 % (Destatis). Die Ursache wird bei einem genaueren Blick deutlich: Ostdeutsche Frauen arbeiten im Vergleich häufiger und länger in Vollzeit.
Wichtig zur Einordnung: Der Gender-Pension-Gap beschreibt den Durchschnitt. Für deine Planung zählt allein deine persönliche Rentenlücke.
Ermittle deine Rentenlücke in drei Schritten
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Renteninformation lesen
Sobald du 27 bist und fünf Beitragsjahre hast, schickt dir die Deutsche Rentenversicherung jährlich aktuelle Informationen zu deiner Rente.
Dabei ist die enthaltene Hochrechnung deiner künftigen Rente besonders interessant. Sie unterstellt, dass du so weiterarbeitest wie bisher. Teilzeitphasen oder Auszeiten können den Wert also drücken.
Beachte, dass es sich um Bruttowerte handelt. Von den genannten Beträgen gehen also noch Steuern und Beiträge für die Kranken- sowie Pflegeversicherung ab. Die Hochrechnung ignoriert außerdem die Inflation.
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Bedarf schätzen
Als Faustregel gelten rund 80 % deines letzten Nettoeinkommens, weil einige Kosten im Ruhestand wegfallen. Miete, Pflege oder Hobbys können den Bedarf aber auch höher setzen. Nimm die 80 % als Startpunkt, nicht als gesetzt.
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Differenz bilden
Dein Bedarf minus der zu erwartenden Nettorente ergibt deine monatliche Rentenlücke. Diese Zahl ist die Grundlage für jede weitere Entscheidung.
Gesetzliche Rente: Diese Hebel kosten wenig und wirken sofort
Es ist wichtig, die eigenen Ansprüche zu kennen und diese auch geltend zu machen. Genau hier verschenken viele Frauen Geld.
Kontenklärung: Bringe dein Rentenkonto auf Vordermann
Die Rentenversicherung kennt nur die gemeldeten Zeiten. Oft fehlen Angaben zur Ausbildung, Erziehung, Pflege oder zu eventuellen Auslandsphasen. Mit einem Antrag auf Kontenklärung (Formular V0100) lässt du fehlende Zeiten eintragen. Das ist kostenlos und lohnt sich früh, weil alte Nachweise mit den Jahren schwerer zu beschaffen sind.
Kindererziehungszeiten: bis zu drei Rentenpunkte pro Kind
Für jedes Kind werden dir bis zu 36 Monate Kindererziehungszeit angerechnet, das entspricht rund drei Entgeltpunkten. Bei einem Rentenwert von 42,52 € (seit Juli 2026) sind das etwa 127,56 € Monatsrente pro Kind, so als hättest du drei Jahre lang zum Durchschnittslohn gearbeitet.
Neu ab 2027: Mit der sogenannten Mütterrente III gilt die volle Anrechnung auch für vor 1992 geborene Kinder. Bisher gab es dafür nur 2,5 Entgeltpunkte. Die Erhöhung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft, ausgezahlt wird sie aus technischen Gründen erst ab 2028, dann aber rückwirkend.
Die Zeiten bekommt dabei, wer das Kind überwiegend erzogen hat. Meist ist das die Mutter, per gemeinsamer Erklärung kann aber auch der Vater sie erhalten. Prüfe in deiner Renteninformation, ob die Zeiten vollständig erfasst sind.
Pflegezeiten: Die Pflegekasse zahlt Beiträge für dich
Du pflegst einen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 2 für wenigstens zehn Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage? Sobald du daneben höchstens 30 Stunden pro Woche arbeitest, zahlt die Pflegekasse Rentenbeiträge für dich. Das passiert allerdings nicht automatisch. Stelle dafür den Antrag bei der Pflegekasse der gepflegten Person.
Behalte den Rentenbeitrag beim Minijob
Die Minijob-Grenze liegt 2026 bei 603 € im Monat. Die Jobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Es gibt allerdings die Möglichkeit, sich davon befreien zu lassen. Das kann ein Fehler sein, nicht nur für Frauen.
Der Eigenanteil beträgt im Minijob nur 3,6 %, bei vollem Verdienst also rund 21,71 € im Monat. Dafür erwirbst du vollwertige Pflichtbeitragszeiten. Die zählen für Wartezeiten, für den Schutz bei Erwerbsminderung und für die staatliche Förderberechtigung in der privaten Vorsorge.
Du hast dich früher befreien lassen? Das kannst du seit Juli 2026 einmalig widerrufen.
Bei einem Midijob verdienst du regelmäßig zwischen 603,01 € und 2.000 €. Hier zahlst du zwar reduzierte Sozialbeiträge, deine Rentenansprüche berechnen sich aber trotzdem aus dem vollen Verdienst. Der Sprung vom Mini- in den Midijob ist für die Rente deshalb oft attraktiver, als er auf der Gehaltsabrechnung wirkt.
Nachzahlen für Ausbildungszeiten
Schulische Ausbildungszeiten, die nicht für die Rente zählen, kannst du mit freiwilligen Beiträgen nachversichern. Aber: Dieser Antrag ist nur bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres möglich.
Das rechnet sich nicht immer. Vereinbare am besten einen kostenlosen Beratungstermin bei der Rentenversicherung und lasse es dir durchrechnen, bevor die Frist verstreicht.
Die vier Vorsorgewege: Was passt zu welcher Situation?
Kein Weg ist für alle der beste. Entscheidend sind dein Einkommen, deine Familiensituation und die Frage der benötigten Flexibilität.
Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
Hier fließt ein Teil deines Bruttolohns mittels Entgeltumwandlung direkt in einen Betriebsrentenvertrag. Dein Arbeitgeber muss mindestens 15 % dazugeben oder bezuschussen, sofern er Sozialabgaben spart.
Beachte: In Teilzeit sinkt der Beitrag mit. Zudem fallen später Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die Betriebsrente oberhalb eines Freibetrags an (2026: 197,75 € im Monat). Diese Vorsorge ist besonders vorteilhaft, wenn dein Arbeitgeber spürbar mehr als 15 % zuzahlt.
Altersvorsorgedepot ab 2027
Mit dem Altersvorsorgedepot (AVD) startet zum 1. Januar 2027 die neue staatlich geförderte Privatvorsorge. Hier sparst du in ein Depot und der Staat legt Zulagen obendrauf. Da die Förderung nicht am Steuersatz hängt, ist sie bei kleinen und mittleren Einkommen besonders wirksam. Das macht sie gerade für Frauen so interessant.
ETF-Sparplan und Depot
Ein ungefördertes Depot mit breit gestreuten ETFs ist flexibel, günstig und jederzeit verfügbar. Es gibt keine Zulagen, aber auch keine Bindung bis zum Ruhestand. Es kann eine sinnvolle Ergänzung zu geförderten Bausteinen sein, gerade wenn Kapital vor 65 verfügbar bleiben soll.
Bedenke aber: Ein Depot schützt dich nicht automatisch davor, dass das Geld im hohen Alter aufgebraucht ist.
Private Rentenversicherung
Eine private Rentenversicherung zahlt lebenslang, egal wie alt du wirst. Diese Sicherheit kostet allerdings auch. Die Verträge sind oftmals teurer als ein Depot und die Renditen im Vergleich niedriger. Sie passt zu dir, wenn dir eine garantierte lebenslange Zahlung wichtiger ist als Flexibilität und Rendite.
Das Altersvorsorgedepot im Detail: Darum schließt es die typische Frauen-Lücken
Teilzeit, Elternzeit oder kein eigenes Einkommen: Das sind die häufigsten Herausforderungen in der Altersvorsorge von Frauen. Mit dem Vorsorgedepot gibt es ab 2027 das erste Vorsorgeprodukt, dessen Fördersystematik genau hier ansetzt.
So funktionieren die Zulagen
Die Förderung erfolgt proportional zum Beitrag. Für jeden gezahlten Euro bis maximal 360 € im Jahr gibt der Staat 50 Cent dazu. Für jeden weiteren Euro bis 1.800 € sind es dann noch einmal 25 Cent. Daraus ergeben sich bis zu 540 € Grundzulage im Jahr.
Der in der Riester-Rente übliche Mindesteigenbeitrag (abhängig vom Einkommen) fällt weg. Es reicht ein Eigenbeitrag von jährlich 120 € (unabhängig vom Einkommen), also lediglich 10 € im Monat. Wer den Vertrag vor dem 25. Geburtstag abschließt, bekommt zudem einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus obendrauf.
Dein Vorteil: Die höchste Förderquote von 50 % liegt auf den ersten 360 €. Das System belohnt also die Sparer, die weniger einzahlen können, überproportional. Bei Riester war es umgekehrt, da hier ein einkommensabhängiger Mindestbeitrag erreicht werden musste. War das nicht der Fall, wurden die Zulagen gekürzt.
Kinderzulage: Der Staat verdoppelt die ersten 300 €
Für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält ein Elternteil zusätzlich 1 € Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 €. Die vollen 300 € Kinderzulage sind also bereits mit einem Monatsbeitrag von 25 € erreicht. Die Zulage wird zudem mit demselben Eigenbetrag für jedes kindergeldberechtigte Kind gezahlt. Dabei spielt das Geburtsjahr des Kindes anders als in den Riester-Verträgen keine Rolle mehr.
Elternzeit: In den ersten drei Jahren bist du unmittelbar förderberechtigt
Dieser Punkt wird fast immer übersehen: Mütter oder Väter sind während der dreijährigen Kindererziehungszeit unmittelbar förderberechtigt. Das BMF (Bundesministerium für Finanzen) führt diese Gruppe ausdrücklich in seiner Liste der Berechtigten auf.
Du benötigst in dieser Phase also keinen Umweg über deinen Partner und bekommst die volle Grundzulage auf deine eigenen Beiträge. Dafür müssen die Kindererziehungszeiten allerdings auch beim Rentenversicherungsträger beantragt sein. Über die Kontenklärung kannst du dies nachprüfen oder bei Bedarf nachholen.
Ohne eigenes Einkommen: die mittelbare Förderberechtigung
Bist du nach den drei Jahren weiter ohne rentenversicherungspflichtiges Einkommen, greift die zweite Stufe und du bist über deinen Ehe- oder eingetragenen Partner mittelbar förderberechtigt. Dafür zahlst du selbst mindestens 120 € im Jahr ein. Deine Grundzulage richtet sich aber nach den Einzahlungen deines Partners und ist auf 175 € gedeckelt, dazu kann die Kinderzulage kommen. Entscheidend ist: Das Vermögen läuft auf deinen Namen, nicht auf seinen. Wie ihr das als Familie optimal aufstellt, zeigt unser Ratgeber zum Altersvorsorgedepot für Familien.
Auszahlung, Sozialleistungen und der Riester-Bestand
Die Auszahlungsseite spricht ebenfalls für das neue Modell zur Altersvorsorge für Frauen: Die geförderten Auszahlungen werden nachgelagert mit deinem persönlichen Steuersatz im Ruhestand versteuert. Dieser fällt bei vielen niedriger aus als im Berufsleben. Anders als bei einer Betriebsrente fallen hier für gesetzlich Pflichtversicherte auch keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge auf die geförderten Auszahlungen an.
Zusätzlicher Vorteil und wichtig bei kleinerem Einkommen: Das geförderte Altersvorsorgevermögen ist in der Ansparphase geschützt, wenn du in Bürgergeld oder Grundsicherung rutschst. Du musst es also nicht aufbrauchen, um Leistungen zu erhalten. Vorsorgen lohnt sich also auch dann, wenn die Zukunft unsicher ist.
Und Riester? Bestehende Riester-Verträge laufen geschützt weiter, neue klassische Verträge gibt es ab 2027 nicht mehr. Du kannst einen Altvertrag behalten, in die neue Fördersystematik wechseln oder das Kapital förderunschädlich in einen Neuvertrag übertragen.
Altersvorsorge nach Lebenssituation
Du arbeitest in Teilzeit?
Zahlreiche Frauen arbeiten in Teilzeit, um die Care-Arbeit in der eigenen Familie zu übernehmen. Oft wird dabei der Einfluss auf die Rente übersehen, da er leise ist und über Jahre hinweg wirkt.
Es gibt Möglichkeiten, die eigene Altersvorsorge als Frau zu verbessern. Sobald es deine aktuelle Lebensphase zulässt, solltest du deine Stunden erhöhen. Schon ein Wechsel von 50 % auf 70 % kann über die Jahre viel ausmachen. Zusätzlich solltest du eine eventuell vorhandene betriebliche Altersvorsorge auch bei einer Teilzeitanstellung weiterlaufen lassen. Ab 2027 kannst du schließlich die Zulagen des neuen Altersvorsorgedepots mitnehmen und deine Vorsorge zusätzlich verbessern.
Du bist in Elternzeit oder ohne eigenes Einkommen?
Sichere dir zuerst die Kindererziehungszeiten in deinem gesetzlichen Rentenkonto. Sie fangen die ersten drei Jahre pro Kind ab. Danach gilt: Wer länger aussetzt, braucht einen Plan, der nicht am eigenen Gehalt hängt. Ab 2027 ist das die mittelbare Förderberechtigung im Altersvorsorgedepot über den förderberechtigten Partner.
Du bist alleinerziehend?
Mit nur einem Einkommen und Kindern ist das Budget oft eng. Lege den Fokus daher richtig, um dich und deine Kinder optimal abzusichern.
- Notgroschen zuerst. Zwei bis drei Nettomonatsgehälter auf dem Tagesgeldkonto verhindern, dass du deine Vorsorge in einer Notlage auflösen musst.
- Gesetzliche Ansprüche sichern. Lasse die Kindererziehungszeiten eintragen und behalte im Minijob den Rentenbeitrag.
- Zulagen mitnehmen. Ab 2027 ist das AVD für dich besonders attraktiv: Grundzulage plus bis zu 300 € je Kind sind unabhängig vom Steuersatz möglich. Kleine Beiträge sind völlig in Ordnung, denn konstante Zahlungen schlagen hier die Beitragshöhe.
- Erst danach frei anlegen. Was übrig bleibt, kann zum Beispiel in einen flexiblen ETF-Sparplan fließen.
Ab 50: der Endspurt
Mit 50 ist es nicht zu spät, aber die Zeit der Ausreden ist jetzt vorbei. Lass dein gesetzliches Rentenkonto klären, damit die Hochrechnung stimmt. Prüfe anschließend mit der Rentenversicherung, ob sich Ausgleichszahlungen lohnen. Ab 50 kannst du Sonderzahlungen leisten, um spätere Abschläge bei einem früheren Rentenbeginn auszugleichen. Idealerweise planst du die Auszahlungsseite gleich mit. Bei jedem neuen Vertrag zählt jetzt weniger die maximale Rendite und mehr die Frage, wie verlässlich daraus ab 65 ein Einkommen wird.
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