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Altersvorsorgedepot · Staatliche Hilfe

Stand: Juni 2026

Altersvorsorgedepot Förderungen

Über Altersvorsorgedepot Förderungen und Zulagen unterstützt der Staat deine Einzahlungen. Welche Förderung du bekommst und welchen Vorteil du damit gewinnst, erklären wir dir.

540 €

Grundzulage pro Jahr (beitragsproportional)

300 €

Kinderzulage je Kind & Jahr

200 €

Berufseinsteigerbonus (einmalig, < 25 J.)

6.840 €

maximal einzahlbar pro Jahr

Förderungen und Zulagen auf einen Blick

Die Förderung des Altersvorsorgedepots basiert auf den direkten Zulagen, die unmittelbar in dein Depot fließen, und dem Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug. Neben den Förderungen spielen außerdem die Steuern eine wichtige Rolle.

In der Günstigerprüfung prüft das Finanzamt automatisch, welcher Weg für dich der bessere ist. Du solltest dich dennoch vorab informieren und mit der Hilfe unserer Experten herausfinden, welche Förderungen für dich infrage kommen.

Direkte Zulagen

Zulagen

Die zentrale Zulage ist die Grundzulage von bis zu 540 Euro im Jahr. Sie wird im Vergleich zu Riester allerdings beitragsproportional berechnet. Weiterhin werden Kinderzulagen bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr gezahlt. Die maximale Kinderzulage von 300 € pro Kind erreichst du bereits ab einem Eigenbeitrag von 300 € jährlich (25 € pro Monat). Wenn du vor der Vollendung deines 25. Lebensjahres einen AVD-Vertrag abschließt, erhältst du zusätzlich einen Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 €. Voraussetzung ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 Euro jährlich sowie ein gestellter Zulagenantrag.

Zum ersten Mal sind außerdem Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG, Freiberufler und Gewerbetreibende Teil des förderberechtigten Personenkreises. Entsprechend kannst du auch von den Altersvorsorgedepot Förderungen profitieren, wenn du zu diesen Gruppen gehörst!

Steuervorteil

Steuern

Du kannst deine geförderten Eigenbeiträge zuzüglich der Zulagen als Sonderausgaben (§ 10a EStG) in der Steuererklärung geltend machen. Je höher dein Steuersatz, desto eher bringt der Sonderausgabenabzug einen zusätzlichen Vorteil über die Zulage hinaus.

In der Ansparphase bleibt dein Depot steuerfrei. Das Kapital kann also ungeschmälert wachsen, wodurch der Zinseszinseffekt voll wirkt. Erst bei der nachgelagerten Besteuerung (§ 22 Nr. 5 EStG) werden die Auszahlungen in der Rentenphase mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz belastet.

Die Steuer im Altersvorsorgedepot ist im Ruhestand in vielen Fällen niedriger als während des Erwerbslebens. Soweit die Leistungen ausschließlich auf geförderten Beiträgen, Zulagen und den darauf erzielten Erträgen beruhen, unterliegen sie voll der nachgelagerten Besteuerung.

So wird gerechnet

Beitragsproportionale Förderung

Zudem wird auf eine beitragsproportionale Förderung gesetzt. Das heißt, deine Grundzulage richtet sich künftig direkt nach deinem Eigenbeitrag.

  • 50 Cent pro eingezahltem Euro auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr → maximal 180 Euro.
  • 25 Cent pro eingezahltem Euro auf den darüber hinausgehenden Eigenbeitrag bis 1.800 Euro (also auf weitere 1.440 Euro) → maximal 360 Euro.

So ergibt sich eine Summe von bis zu 540 Euro pro Jahr bei 1.800 Euro Eigenbeitrag. Insgesamt kannst du bis zu 6.840 € pro Jahr einzahlen. Der über 1.800 € hinausgehende Teil wird nicht zusätzlich gefördert, die Erträge bleiben aber steuerfrei.

Altersvorsorgedepot Förderungen berechnen lassen

Wie hoch deine Förderung tatsächlich ausfällt, hängt von Eigenbeitrag, Kindern, Steuersatz und persönlicher Situation ab.

Mit unserem Altersvorsorgedepot Rechner ermittelst du, wie viel Zulage und Steuerersparnis für dich zusammenkommen. Im AVD-Rechner siehst du nicht nur deine jährliche Förderung, sondern auch, wie sich dein Vermögen bis zum Ruhestand entwickelt. Die Günstigerprüfung ist dabei inklusive.

Hier geht es zum Altersvorsorgedepot Rechner!

Kalkulation Berechnung Finanzen | Finanzklar
Altersvorsorgedepot Förderung – Foto einer Familie, Platzhalter

Wie Familien von der Altersvorsorgedepot Förderung profitieren

Die Zulage für Kinder ist mit dem AVD schneller erreichbar als bei anderen Optionen. Die volle Unterstützung von 300 € pro Kind und Jahr erhältst du bereits ab einem Eigenbetrag von 25 € pro Monat. Natürlich sind aber auch die weiteren Altersvorsorgedepot Förderungen spannend.

Lass dich zur Förderung deines AVDs beraten

Unsere Experten beraten dich zu allen Förderwegen. Wir sprechen nicht nur über die klassischen Förderungen beim Altersvorsorgedepot, sondern auch über die Steuerersparnis und mögliche Zulagen. Gemeinsam finden wir den optimalen Weg, um deine Förderungen voll auszuschöpfen.

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Fragen zu Förderungen und Zulagen

Informiere dich hier über die wichtigsten Fragen zu den Förderungen beim Altersvorsorgedepot.

Sowohl gesetzlich Pflichtversicherte der Rentenversicherung als auch Beamte, Richter, Soldaten, Elternzeitler und Pflegende. Erstmals umfasst die Förderungsberechtigung auch Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1–3 EStG sowie Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Sogar Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner förderberechtigter Personen können über die mittelbare Förderung Zulagen erhalten.

Die Grundzulage erhält jede unmittelbar förderberechtigte Person, die mindestens 120 € jährlich (10 € pro Monat) einzahlt. Die Zulagenhöhe richtet sich nach dem Eigenbetrag. 50 Cent je Euro bis 360 Euro und 25 Cent je Euro bis 1.800 Euro, maximal also 540 Euro im Jahr.

„Beitragsproportional" bedeutet, dass sich die Zulage direkt nach deinem eingezahlten Beitrag bemisst. Für jeden eingezahlten Euro fließt ein fester Förderanteil obendrauf.

Ja, das geschieht in der Regel bequem über einen Dauerzulagenantrag. Diesen stellst du einfach an deinen Anbieter. Die Zulage wird dann jährlich automatisch für dich abgerufen und in dein Depot gebucht. Den Steuervorteil über den Sonderausgabenabzug machst du im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung geltend.