Riester-Rente · Reform 2027
Stand: Juli 2026Riester-Renten-Reform: Das Altersvorsorgedepot löst Riester ab
Mit der Riester-Renten-Reform wird das alte Modell zur Altersvorsorge abgelöst. Ab dem 1. Januar 2027 kannst du keinen Riester-Vertrag mehr abschließen. Als Riester-Nachfolger treten das Altersvorsorgedepot ohne Garantie und Garantieprodukte mit 80 % oder 100 % an. Dein bestehender Riester-Vertrag hat aber Bestandsschutz und läuft weiter. Die Reform bringt dir vor allem mehr Freiheit: gefördert und ohne Beitragsgarantie voll in ETFs anlegen, und bei der Auszahlung die Wahl zwischen lebenslanger Rente und flexiblem Auszahlplan.
Neue Riester-Verträge sind dann nicht mehr möglich.
Maximale Grundzulage pro Jahr mit der neuen Staffel.
Beitragsgarantie bei den neuen Garantieprodukten.
Effektivkosten im verpflichtenden Standarddepot.
Die Ablösung
Riester ist ab 2027 nicht mehr möglich
Zum 1. Januar 2027 endet das Kapitel Riester und ein moderneres beginnt. Es können dann keine Verträge mehr nach dem alten Riester-Modell abgeschlossen werden. Die Ablösung der Riester-Rente betrifft aber nur Neuabschlüsse. An ihre Stelle treten flexiblere, renditestärkere und kostengünstigere Produkte.
Für dich als Sparer ist das eine gute Nachricht in doppelter Hinsicht. Dein Vertrag läuft unverändert weiter, ganz ohne automatische Kündigung oder Umwandlung. Gleichzeitig steht dir eine neue Produktwelt offen, sobald du sie nutzen möchtest. Wer ab 2027 neu anfängt oder wechselt, profitiert von den verbesserten Bedingungen.
Warum überhaupt abgelöst wird, zeigt der direkte Vergleich:
| Riester (bis 2026) | Neue Produktwelt (ab 2027) | |
|---|---|---|
| Garantie | Beitragsgarantie zwingend (100 %) | Depot ohne Garantie möglich; alternativ mit 80 % oder 100 % |
| Anlage | Garantie bindet einen Großteil der Beiträge; nur ein kleiner Teil wird investiert (Fonds/ETFs möglich). | Ohne Garantie fließt der volle Beitrag in Fonds und ETFs der Risikoklassen SRI 1–5. |
| Zulage | Starr 175 € bei einkommensabhängigem Mindesteigenbeitrag | Beitragsproportional, bis zu 540 € |
| Kinderzulage | Starr 185 €/300 € je nach Geburtsjahr | 1 € je gesparten Euro, bis 300 € pro Jahr je kindergeldberechtigtem Kind, unabhängig vom Geburtsjahr |
| Auszahlung | Lebenslange Rente verpflichtend | Lebenslange Rente oder Auszahlplan mindestens bis 85 |
| Kosten | Kein gesetzlicher Deckel | Standarddepot: maximal 1,0 % Effektivkosten, Angebotspflicht |
| Förderkreis | Im Kern gesetzlich Rentenversicherte | Zusätzlich Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Versorgungswerke |
Der Kern der Ablösung: Durch die Beitragsgarantie wurde im alten System ein Großteil der Beiträge zur Absicherung gebunden, sodass nur wenig Kapital in renditestarke Anlagen fließen konnte. Entsprechend mager fiel die Rendite aus. Genau diese Bindung fällt beim Altersvorsorgedepot weg.
Die Nachfolger
Was tritt an die Stelle der Riester-Rente?
Ab 2027 gibt es drei Produktvarianten: das garantiefreie Altersvorsorgedepot, das Standarddepot als vorkonfigurierte Einsteiger-Variante und die Garantieprodukte. Rechtlich ist das Standarddepot keine eigene Kategorie, sondern die einfachste Form des garantiefreien Altersvorsorgedepots. Zur besseren Übersicht behandeln wir es hier trotzdem eigenständig. Daneben bleibt die Eigenheimrenten-Förderung möglich.
Ohne Garantie
Altersvorsorgedepot
Volle Renditechance, volles Marktrisiko. Zugelassene Fonds und ETFs der Risikoklassen SRI 1–5, keine Kapitalgarantie und steuerfreie Erträge in der Ansparphase.
max. 1,0 % Effektivkosten
Standarddepot
Vereinfachte Variante mit zwei vorgegebenen Fonds und automatischer Umschichtung vor Rentenbeginn. Bei 5 % Rendite vor Kosten bleiben dir rechnerisch 4 % netto.
Mit Beitragsgarantie
Garantieprodukt
Weniger Schwankung, weniger Rendite. Der Anbieter legt vorsichtiger an; die Garantie gilt zu Beginn der Auszahlung. 80 % ermöglichen mehr Aktienquote, 100 % sichern die vollen Beiträge ab. Einen gesetzlichen Kostendeckel gibt es hier nicht.
Frei wählbar ist dabei nicht alles. Zugelassen sind Fonds und ETFs der Risikoklassen SRI 1 bis 5 sowie europäische Staatsanleihen in Euro bis Risikoklasse 2. Ausgeschlossen sind dagegen Einzelaktien, Kryptowährungen, Zertifikate und Hebelprodukte. So wird die Auswahl bewusst auf breit gestreute Anlagen begrenzt und die Möglichkeit von spekulativen Einzelwetten aus der geförderten Altersvorsorge herausgehalten.
Jeder Anbieter muss ein Standarddepot anbieten, entweder ein eigenes oder das eines kooperierenden Anbieters. Genau darin liegt die eigentliche Neuerung: Der Kostendeckel wird flächendeckend verfügbar. Zusätzlich soll ein öffentlich organisiertes Angebot hinzukommen.
Was kostet dich ein Wechsel?
Die Abschlusskosten müssen künftig auf die gesamte Ansparphase verteilt werden, damit bei einem Wechsel keine Doppelbelastung entsteht. Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei gewähren; der annehmende Anbieter darf maximal 150 € Verwaltungspauschale verlangen.
Außerdem müssen Anbieter Produktinformationen standardisiert an Dritte liefern. Damit werden Vergleiche überhaupt möglich.
Zeitplan
Der Zeitplan der Riester-Reform 2027
- Bundeskabinettbeschließt die Reform.
- Bundestagfolgt dem Gesetzesentwurf.
- Bundesratstimmt der Reform zu.
- BundesgesetzblattVerkündet im BGBl. 2026 I Nr. 156.
- MarktstartNeue Produkte können angeboten und abgeschlossen werden.
Bis zum 1. Januar 2027 können die neuen Produkte noch nicht abgeschlossen werden.
Neue Förderung
Die neue Zulage ab 2027: 50 Cent, dann 25 Cent
Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag nach der alten Logik ist Geschichte. Die bisher starre Grundzulage von 175 € wird abgeschafft. Stattdessen erhältst du für jeden eingezahlten Euro 50 Cent Grundzulage, bis zu einem Eigenbeitrag von 360 €. Für weitere bis zu 1.440 € – also von 361 bis 1.800 € – gibt es 25 Cent pro Euro. Die Grundzulage kann damit bis zu 540 € jährlich betragen.
Das bedeutet für deine Förderquote:
| Dein Eigenbeitrag | Grundzulage | Förderquote |
|---|---|---|
| 120 € (Mindestbeitrag) | 60 € | 50 % |
| 300 € | 150 € | 50 % |
| 360 € (Optimum der 1. Stufe) | 180 € | 50 % |
| 600 € | 240 € | 40 % |
| 1.200 € | 390 € | 32,5 % |
| 1.800 € (Maximum) | 540 € | 30 % |
Mindestbeitrag und Kinderzulage
Voraussetzung für die Grundzulage ist eine unmittelbare Zulageberechtigung und die Zahlung von jährlich mindestens 120 € in den eigenen Altersvorsorgevertrag. Das sind 10 € im Monat.
Für die Kinderzulage gilt eine großzügigere Regel. Ein zulageberechtigter Elternteil bekommt je Kind einen Euro für jeden gesparten Euro. Das gilt bis zu einem Eigenbeitrag von 300 €, macht also maximal 300 € pro Kind. Das Geburtsjahr des kindergeldberechtigten Kindes spielt keine Rolle mehr. Die alte Unterscheidung zwischen 185 € (vor 2008 geboren) und 300 € (ab 2008) fällt weg.
Berufseinsteigerbonus und Höchstbetrag
Wer zum Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erhält einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus. Der Bonus wird dir einmal zusätzlich zur Grundzulage gutgeschrieben.
Einzahlen kannst du bis zu 6.840 € im Jahr, wovon 1.800 € gefördert werden. Was darüber liegt, zählt als ungeförderter Anteil. Er wird später nicht nachgelagert besteuert, sondern nur mit dem Ertragsanteil.
Beim Sonderausgabenabzug kannst du künftig maximal 1.800 € zuzüglich Zulageanspruch geltend machen (§ 10a EStG). Ohne Kinder und ohne mittelbar zulageberechtigten Ehegatten sind das beispielsweise 2.340 €, also 1.800 € plus 540 € Grundzulage. Bisher waren es 2.100 €.
Bestandsschutz
Dein Altvertrag: drei Wege, eine Stolperstelle
Für Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Du kannst deinen Vertrag wie gewohnt und mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen.
Weg 1
Behalten
Nichts tun. Es bleiben die alte Förderung, alte Konditionen und die alte Verrentungspflicht.
Weg 2
Nur die Förderung umstellen
Du erklärst deinem Anbieter den Wechsel in die neue steuerliche Förderung. Alle sonstigen Konditionen bleiben bestehen; zustimmen muss der Anbieter nicht. Der Vertrag bleibt, die Zulagenlogik ändert sich.
Weg 3
In einen Neuvertrag wechseln
Das ist ohne Rückzahlung der bisherigen Förderung möglich. Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen. Beim Wechsel entscheidest du, ob du künftig in ein Altersvorsorgedepot oder ein Garantieprodukt einzahlst.
Hast du mehrere Riester-Verträge, gilt die Entscheidung für alle. Überführst du einen davon in die neue Fördersystematik, ziehen die übrigen automatisch mit. Das gilt auch für die reine Umstellung der Förderung ohne Neuabschluss.
Bist du verheiratet, entscheidest du auch für deinen Partner. Wechselt die unmittelbar zulageberechtigte Person in die neue Fördersystematik, ändert sich die Rechtslage für die mittelbar zulageberechtigte Person automatisch mit. Umgekehrt geht es nicht: Würde nur der mittelbar Berechtigte wechseln, bestünde gar keine Zulageberechtigung mehr. Die Entscheidung liegt beim unmittelbar Berechtigten, für beide.
Du möchtest den Altvertrag stilllegen statt zu wechseln? Jeder zertifizierte Altersvorsorgevertrag muss dir den Anspruch gewähren, ihn ruhen zu lassen. Das gilt für Alt- wie für Neuverträge.
Vergleich
Alt oder neu? Was am Ende wirklich zählt
Beim Vergleich wird oft nur auf die Zulage geschaut. Viel entscheidender ist aber, was nach 20 oder 30 Jahren im Vertrag liegt. Hier dreht sich das Bild, denn die alte Beitragsgarantie führt dazu, dass man weniger Rendite macht.
Nach altem Recht besteht die Zulage aus 175 € Grundzulage plus Kinderzulage für jedes kindergeldberechtigte Kind. Die beträgt 185 € für ein vor 2008 geborenes Kind und 300 € ab 2008. Voll gibt es sie nur bei Zahlung des einkommensabhängigen Mindesteigenbeitrags. Wer den nicht leistet, bekommt anteilig gekürzt: Bei 50 % des Mindesteigenbeitrags gibt es auch nur 50 % der Zulage.
Genau das macht den Alt-Vergleich individuell. Der alte Mindesteigenbeitrag hängt von deinem Vorjahreseinkommen ab, die neue Zulage nicht.
Das Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern
Angenommen, du verdienst 40.000 € brutto im Jahr und hast zwei Kinder, beide ab 2008 geboren. Der alte Mindesteigenbeitrag liegt damit bei 825 € im Jahr, also 69 € im Monat. Diesen Eigenbeitrag legen wir für beide Welten zugrunde.
| Altes Riester-Recht | Neue Förderung | |
|---|---|---|
| Dein Eigenbeitrag | 825 € | 825 € |
| Grundzulage | 175 € | 296 € |
| Kinderzulage | 600 € | 600 € |
| Zulagen gesamt | 775 € | 896 € |
| Fließt jährlich in den Vertrag | 1.600 € | 1.721 € |
Schon bei der Förderung liegt die neue Welt um 121 € im Jahr vorn. Der größere Hebel steckt aber in der Anlage.
Was daraus über die Zeit wird
Jetzt kommt die Beitragsgarantie ins Spiel. Sie bindet im alten Riester-Vertrag einen Großteil des Kapitals in sicheren Anlagen. Entsprechend niedriger fällt die Rendite aus. Das Altersvorsorgedepot verzichtet darauf und kann breiter am Kapitalmarkt investieren.
| Laufzeit | Riester alt (2,5 %) | Depot neu (5,0 %) | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 10 Jahre | 17.925 € | 21.650 € | +3.725 € |
| 20 Jahre | 40.871 € | 56.915 € | +16.044 € |
| 30 Jahre | 70.244 € | 114.358 € | +44.114 € |
Annahmen in dieser Modellrechnung: Jährliche Einzahlung des jeweiligen Gesamtbetrags, nachschüssig verzinst. Für die neue Förderung wird mit dem ungerundeten Gesamtbetrag von 1.721,25 € gerechnet. 2,5 % Rendite nach Kosten für das garantiegebundene Altprodukt, 5,0 % für das garantiefreie Depot. Beide Werte sind Annahmen, keine Zusagen. Steuern in der Auszahlungsphase und individuelle Produktkosten sind nicht berücksichtigt.
Nach 30 Jahren liegen rund 44.000 € zwischen beiden Wegen. Das ist mehr als das gesamte Kapital, das die Familie im alten Vertrag über die ersten zwanzig Jahre aufgebaut hätte. Die Beitragsgarantie kostet nicht nur Rendite, sie kostet mit jedem Jahr mehr.
Die Ausnahme: Wer bisher nur den Mindestbeitrag zahlte
Im alten System ließ sich mit einem kleinen Eigenbeitrag die volle Kinderzulage mitnehmen. Die neue Förderung ist dagegen beitragsproportional: Wer wenig einzahlt, bekommt wenig Zulage. Beispiel: Bei 30.000 € brutto, drei Kindern und 125 € Eigenbeitrag im Jahr flossen nach altem Recht 1.075 € Zulagen in den Vertrag; nach neuem Recht wären es bei gleichem Beitrag nur 438 €. Diesen Rückstand holt auch die bessere Rendite nicht auf.
Und wenn du kurz vor der Rente stehst?
Mit 55 und zehn Jahren Restlaufzeit ist das Bild ebenfalls ein anderes. Der Renditevorsprung benötigt Zeit, um zu wirken. Ein Altersvorsorgedepot ohne Garantie hat in diesem Zeitraum weniger Gelegenheit, Kursrückschläge auszusitzen. Für sicherheitsorientierte Sparer sind daher die Garantieprodukte die bessere Wahl. Dort stehen 80 % oder 100 % der eingezahlten Beträge zu Beginn der Auszahlungsphase garantiert bereit.
Interessanter ist in dieser Lebensphase ohnehin die Auszahlseite. Der neue Auszahlplan macht das Kapital vererbbar, die alte Pflicht zur lebenslangen Rente entfällt.
Auszahlungsphase
Erstmals ohne Verrentungszwang
Die Auszahlungsphase beginnt frühestens mit Vollendung des 65. Lebensjahres und spätestens mit Vollendung des 70. Früher geht es nur in einem Fall: wenn du bereits vor 65 eine Altersrente beziehst. Das gilt für die gesetzliche Rentenversicherung, die Alterssicherung der Landwirte sowie beamten- und soldatenrechtliche Versorgungen.
Option 1
Lebenslange Rente
Eine monatliche Zahlung bis zum Lebensende. Sie schützt vor Langlebigkeitsrisiko, endet aber in der Regel mit dem Tod.
Option 2
Befristeter Auszahlungsplan
Er läuft mindestens bis zum vollendeten 85. Lebensjahr; länger ist möglich. Nicht ausgezahltes Vermögen ist vererbbar; mit Ablauf des Plans ist das Vermögen verzehrt.
Bis zu 30 %
Teilkapital
Zu Beginn der Auszahlungsphase ist eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des verfügbaren Kapitals förderunschädlich. Eine Zweckbindung gibt es nicht.
Was das monatlich bedeutet
Modellrechnung mit 100.000 € Kapital, Auszahlung ab 65 und Rentenformel mit nachschüssiger Zahlung:
| Restverzinsung | Plan bis 85 (20 J.) | Plan bis 90 (25 J.) |
|---|---|---|
| 0 % | 416,67 € | 333,33 € |
| 2 % | 505,88 € | 423,85 € |
| 3 % | 554,60 € | 474,21 € |
Vereinfachte Modellrechnung ohne Kosten und Steuern. Die tatsächliche Rate hängt vom Anbieter und der Anlage ab.
Das Langlebigkeitsrisiko trägst du beim Auszahlplan selbst. Mit 85 ist das Depot leer. Die lebenslange Rente zahlt dagegen weiter. Dafür ist sie meist niedriger und endet mit dem Tod.
Der Grundsicherungs-Freibetrag beträgt 100 € plus 30 % des darüber liegenden Betrags, höchstens 281,50 €. Er gilt nur für Einkommen, das bis zum Lebensende monatlich fließt. Langlaufende Auszahlungspläne sind davon nicht erfasst. Wer im Alter Grundsicherung beziehen könnte, fährt mit der lebenslangen Rente besser.
Einmalentnahme, Vererbung, Kleinbetragsrente
Zu Beginn der Auszahlungsphase ist eine einmalige Teilkapitalauszahlung von bis zu 30 % des verfügbaren Kapitals förderunschädlich. Eine Zweckbindung gibt es nicht.
Beispiel: Bei einer 30-%-Entnahme aus 100.000 € bekommst du 30.000 € sofort. Die Rate aus den restlichen 70.000 € sinkt bei 3 % Restverzinsung von 554,60 € auf 388,22 € im Monat.
Vererben ist grundsätzlich möglich. Die steuerliche Förderung musst du dann aber zurückzahlen, also Zulagen und gesondert festgestellte Steuerermäßigungen. Ohne Abzüge geht es nur auf einen Vertrag des überlebenden Ehegatten. Eine lebenslange Rente lässt sich gar nicht vererben; dagegen hilft eine Rentengarantiezeit über zehn oder zwanzig Jahre.
Ist dein Kapital sehr klein, greift die Kleinbetragsrente. Ergibt die Verrentung des gesamten Kapitals eine Monatsrente von höchstens 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV, darf der Anbieter alles auf einmal auszahlen. Für Auszahlungspläne gilt eine entsprechende Regelung. Bei der Bezugsgröße 2026 von 3.955 € im Monat sind das 59,32 €.
Vorzeitig ans Geld?
Der Staat fördert deinen Vertrag unter einer Bedingung: Das Geld soll deine Altersvorsorge sichern. Holst du es vorher heraus oder nutzt es für etwas anderes, entfällt die Grundlage der Förderung. Das Gesetz nennt das schädliche Verwendung (§ 93 EStG).
Die Folge: Alle erhaltenen Zulagen und die gewährten Steuerermäßigungen musst du zurückzahlen. Was du an Förderung bekommen hast, geht also verloren.
Förderunschädlich bleiben: der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag für selbstgenutztes Wohneigentum (§ 92a EStG), die 30-%-Teilkapitalauszahlung zu Beginn der Auszahlungsphase und die Abfindung einer Kleinbetragsrente.
Neu und relevant: Der Eigenheimbetrag kann bis zu 100 % des geförderten Vermögens betragen. Die bisherige Pflicht, 3.000 € Restkapital im Vertrag zu belassen, entfällt. Ein Haken bleibt: Der Vertrag muss die Entnahmemöglichkeit künftig nicht mehr zwingend enthalten. Wer sie will, muss beim Abschluss darauf achten.
Auch ein Umzug kann die Förderung kosten. Verlegst du deinen Ruhestand in ein Land außerhalb von EU und EWR, gilt das ab Beginn der Auszahlungsphase ebenfalls als schädliche Verwendung. Auch hier werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert.
Förderberechtigung
Wer ist alles förderberechtigt?
Der Kreis der Förderberechtigten wird erweitert. Neu dabei sind Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben. Ebenfalls neu sind Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen. Beide Gruppen sind künftig unmittelbar förderberechtigt, auch ohne Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Für Ärztinnen, Anwälte, Architektinnen und Selbstständige öffnet sich die staatliche Zulagenförderung damit erstmals.
Für Ehepaare gilt weiter: Erfüllt eine Person die Voraussetzungen, kann auch der Ehegatte die Zulage erhalten. Voraussetzung ist eine eigene Mindestsparleistung von 120 €. Diese mittelbare Zulage beträgt allerdings höchstens 175 €. Beachtet aber: Die Entscheidung müsst ihr zusammen machen.
Orientierung
Entscheidungsbaum
Behalten
Wenn dein Altvertrag funktioniert
Du steckst in einem gut verzinsten Altvertrag, der Mindesteigenbeitrag für dich funktioniert und du die Verrentung ohnehin willst.
Umstellen
Wenn die neue Zulage besser passt
Dein Vertrag ist in Ordnung, aber die neue Zulagenstaffel bringt dir mehr. Typisch ist das bei Kindern oder kleinen Beiträgen. Konditionen bleiben, Wechselkosten fallen keine an.
Wechseln
Wenn du Renditefreiheit willst
Du willst ein Depot ohne Garantie oder das kostengedeckelte Standarddepot und hast noch mehr als 15 Jahre Zeit. Rechne die Wechselkosten gegen.
Warten
Wenn dir Informationen fehlen
Vor 2027 kann nichts abgeschlossen werden. Der Bestandsschutz läuft nicht ab, daher musst du keine Entscheidung unter Zeitdruck treffen.
Wenn dir jemand rät, noch schnell 2026 einen Riester abzuschließen, frag nach dem konkreten Vorteil. Ein Neuabschluss vor 2027 verschafft dir einen Vertrag nach altem Recht. Dessen Bestandsschutz endet allerdings, sobald du später einen Neuvertrag abschließt.
Checkliste
Das kannst du bis Ende 2026 tun
Vertragsunterlagen heraussuchen: Wie steht es um Garantie, Effektivkosten, Auszahlungsform und deinen aktuellen Eigenbeitrag?
Eigenbeitrag prüfen: Liegst du über 360 € für den Sweetspot der Grundzulage? Über 300 € pro Kind?
Alt gegen Neu rechnen: Nutze den Riester-Rechner der DRV für den alten Mindesteigenbeitrag und vergleiche ihn anschließend mit der neuen Förderung.
Fördervorteil durchspielen: Mit dem Altersvorsorgedepot-Rechner vergleichst du das geförderte Depot mit einem eigenen Sparplan, deiner Sparrate, deinem Einkommen und deinen Kindern.
Nicht unter Zeitdruck unterschreiben: Die neuen Produkte gibt es erst ab Januar 2027.
Unverbindlich einordnen
Lass dich zum Riester-Wechsel beraten
Wir prüfen gemeinsam, was dein bestehender Vertrag leistet, welche Förderung zu dir passt und ob Behalten, Umstellen oder Wechseln für dich sinnvoll ist.

Häufige Fragen zur Riester-Reform
Die wichtigsten Antworten dazu, was sich 2027 ändert und was mit deinem bestehenden Riester-Vertrag passiert.
