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Stand: August 2026

Altersvorsorge für Freiberufler 2027: Neue Chancen für Kreative

Wie hoch deine staatliche Grundzulage ausfällt, hängt künftig vor allem von deinem eigenen Sparbeitrag ab, ganz ohne die komplizierte Berechnung des Mindesteigenbeitrags abhängig von deinem Einkommen wie beim alten Riester-Modell. Mit einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro pro Jahr sicherst du dir die maximale Grundzulage von bis zu 540 Euro.

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Ab dem 1. Januar 2027 greift die Reform der privaten Vorsorge. Erstmals erhalten Kreative mit Einkünften nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 EStG im Rahmen der Altersvorsorge für Freiberufler und Selbstständige 2027 eine unmittelbare Förderberechtigung.

Bislang waren viele freie Berufe ohne entsprechende Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenkasse von der direkten staatlichen Zulagenförderung weitgehend ausgeschlossen; wer staatlich unterstützt fürs Alter vorsorgen wollte, war meist auf den Sonderausgabenabzug der Basisrente angewiesen. Diese Einschränkungen entfallen mit dem neuen Altersvorsorgedepot für Freiberufler.

Das neue Depot verknüpft staatliche Zulagen und steuerliche Absetzbarkeit direkt mit der privaten Vorsorge. Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Abschluss bestimmter Vorsorgeprodukte sind dafür nicht mehr erforderlich.

Staatliche Förderung im neuen Altersvorsorgedepot

Das neue Modell koppelt die staatliche Unterstützung an prozentuale Zulagen, die direkt in das Depot fließen. Für den maximal geförderten Bereich von 1.800 Euro Eigenbeitrag pro Jahr gilt ein gestaffeltes System:

Förderstufe und Eigenbetrag Staatlicher Zuschuss Maximale Zulage in dieser Stufe Fachliche Einordnung
Stufe 1
Die ersten 360 Euro im Jahr (Mindesteigenbeitrag: 120 Euro jährlich bzw. 10 Euro monatlich)
50 Prozent 180 Euro Überproportionaler Zuschuss für den Einstieg in die private Vorsorge.
Stufe 2
Weitere 1.440 Euro (Jahresbeitrag zwischen 360,01 und 1.800 Euro)
25 Prozent 360 Euro Zusätzliche Förderung zur Erreichung des maximalen Zulagerahmens.
Gesamt-Maximum
1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr (entspricht 150 Euro monatlich)
- 540 Euro Höchstbetrag der jährlichen Grundzulage direkt im Depot.

Neben der Grundzulage kannst du unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche staatliche Förderungen erhalten. Wie die Kinderzulage und die Familienförderung im Detail geregelt sind, erfährst du in unserem Überblick.

Zulage plus Sonderausgabenabzug: Der doppelte Spareffekt

Für Freiberufler und Kreative mit schwankendem Einkommen lohnt sich das neue Depot nicht nur wegen der reinen Zulagen. Das System verknüpft die staatliche Förderung direkt mit dem steuerlichen Sonderausgabenabzug.

Wer den maximalen Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr einzahlt, profitiert gleich doppelt:

Die Zulage:

Bis zu 540 Euro fließen als Grundzulage direkt in das Depot.

Der Sonderausgabenabzug und die Günstigerprüfung:

Die Eigenbeiträge können im Rahmen der Einkommensteuer als Sonderausgabe berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der steuerliche Vorteil höher ist als die bereits gewährte Zulage. Ist das der Fall, wird die Differenz als zusätzlicher Vorteil über den Steuerbescheid berücksichtigt; andernfalls bleibt es bei der Zulage.

Bonus

Interaktiver Zulagen-Rechner

€ / Monat
10 € / Monat150 € / Monat
Jahres-Eigenbeitrag
1.800 €
Auf die ersten 360 € Jahresbeitrag (50 %, max. 180 €)
180 €
Auf den Betrag zwischen 360,01 € und 1.800 € (25 %, max. 360 €)
360 €

Maximaler Zuschuss bei 150 €/Monat (1.800 €/Jahr) = 540 € Zulage.

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Rentenbeginn ohne Verrentungszwang: So flexibel ist die Auszahlung

Während die Ansparphase über die Zulagen und den Sonderausgabenabzug punktet, liegt der größte verdeckte Mehrwert des neuen Altersvorsorgedepots für Freiberufler und Kreative in der Entsparphase:

Das Ende des Risikos alter Verträge:

Schluss mit dem Risiko alter Verträge: Klassische private Rentenversicherungen oder starre Versorgungswerke zwingen oft in eine lebenslange Verrentung. Stirbt man kurz nach Renteneintritt, ist das angesparte Kapital für die Hinterbliebenen meist verloren. Das neue Depot bricht mit diesem Zwang.

Die 30-Prozent-Kapitaloption:

Zum Rentenbeginn steht dir die Option offen, bis zu 30 Prozent des angesparten Gesamtvermögens einmalig als Kapital zu entnehmen. Für Selbstständige bedeutet das zusätzliche finanzielle Flexibilität im Ruhestand, beispielsweise für größere Anschaffungen oder persönliche Projekte. Mehr Details zu den genauen Auszahlungsregeln findest du direkt im Bereich zur Auszahlung.

Kapitalmarktanlage statt klassischem Garantiezins:

Das Geld bleibt auch in der Entsparphase renditestark investiert, statt von Versicherern mit Nullzinsen verwaltet zu werden. Die Erträge in der Ansparphase (Dividenden, Umschichtungen) bleiben komplett von der Kapitalertragsteuer befreit, besteuert wird erst die tatsächliche Auszahlung im Alter nach dem dann gültigen persönlichen Steuersatz.

Vorbereitung auf 2027: Worauf Freiberufler jetzt achten sollten

Die Reform zum 1. Januar 2027 ändert die Spielregeln für die Altersvorsorge für Freiberufler 2027 grundlegend. Sie öffnet die staatlich geförderte Altersvorsorge stärker für unterschiedliche Erwerbsformen und gestaltet sie flexibler. Wer bisher vor allem auf Basisrenten oder klassische private Altersvorsorgeprodukte gesetzt hat, bekommt mit dem neuen Altersvorsorgedepot eine kapitalmarktorientierte Alternative mit mehr Flexibilität.

Die nächsten Schritte für deine Planung:

  1. Einkünfte und Status prüfen:

    Kontrolliere, ob du als Freiberufler die Voraussetzungen für die Förderberechtigung erfüllst. Unsere Beratung bei Finanzklar hilft dir, damit du ab Start voll von den Zulagen profitierst.

  2. Finanzen im Blick behalten:

    Plane monatliche Eigenbeiträge von bis zu 150 Euro so ein, dass sie auch bei schwankenden Auftragslagen verlässlich fließen, um die volle Zulage und den Sonderausgabenabzug mitzunehmen.

  3. Depot-Anbieter vergleichen:

    Sobald die Details zu den zugelassenen Anbietern und Produkten am Markt verfügbar sind, lohnt sich ein genauer Blick auf Gebühren, Anlagestrategie und Vertragsbedingungen, um die langfristigen Chancen des Altersvorsorgedepots optimal zu nutzen. Auch hier unterstützen wir gerne.

Wie es jetzt für dich weitergeht:

Experten hinzuziehen

Lass dich jetzt von unseren Experten in unserer Beratung unterstützen, damit du ab Start voll von den Zulagen profitierst.

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Du möchtest wissen, wie du ab 2027 maximal von den neuen Zulagen profitierst und dein ETF-Depot steuerlich optimal aufstellst? Lass dich jetzt von unseren Experten bei Finanzklar beraten.

Das Kontaktformular wird von Typeform bereitgestellt. Bitte stimme externen Diensten zu, um das Formular zu laden.

Häufig gestellte Fragen zum Altersvorsorgedepot für Freiberufler

Das neue Altersvorsorgedepot steht ab 2027 auch Selbstständigen und Freiberuflern mit Einkünften aus selbstständiger Arbeit offen. Eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung oder bestimmte klassische Vorsorgeprodukte sind dafür nicht erforderlich. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen für die Förderberechtigung.

Bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro im Jahr zahlt der Staat bis zu 540 Euro Grundzulage. Auf die ersten 360 Euro gibt es einen überproportionalen Zuschuss von 50 Prozent, auf den Betrag zwischen 360,01 und 1.800 Euro weitere 25 Prozent.

Die Eigenbeiträge können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob der steuerliche Vorteil höher ist als die bereits erhaltene Zulage. Ist das der Fall, wird die Differenz im Steuerbescheid berücksichtigt.

Da Freiberufler oft schwankende Einnahmen haben, bietet das neue Depot mehr Flexibilität: Die Höhe der Grundzulage richtet sich vor allem nach den eingezahlten Beiträgen. Die Beiträge können an die persönliche finanzielle Situation angepasst werden. Die endgültige steuerliche Bewertung ergibt sich im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung.

Nein. Das neue Depot bietet im Vergleich zu klassischen Altersvorsorgeprodukten mehr Flexibilität bei der Auszahlungsphase. Zum Rentenbeginn ist eine einmalige Kapitalentnahme von bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals innerhalb der gesetzlichen Grenzen möglich.