Altersvorsorgedepot · Auszahlung & Rente
Stand: Juli 2026Altersvorsorgedepot Auszahlung: Alles Wichtige auf einen Blick
Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt? Überblick über alle Optionen, Steuer, Beitragsvorteil und Vererbung.
Auf einen Blick
Dein Kapital aus dem Altersvorsorgedepot fließt frühestens ab 65. Du wählst zwischen befristetem Auszahlplan (mindestens bis 85), lebenslanger Rente oder einer Kombination. Zu Beginn sind bis zu 30 % auf einen Schlag entnehmbar. Der Rest wird nachgelagert mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Wann beginnt die Auszahlung?
Die Auszahlungsphase startet regulär mit 65 Jahren. Den genauen Beginn wählst du innerhalb eines festen Fensters. Sie muss allerdings frühestens mit 65 und spätestens vor dem 70. Geburtstag anlaufen.
Es gibt jedoch eine Ausnahme. Beziehst du schon vor 65 eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der Alterssicherung der Landwirte oder eine beamten- oder soldatenrechtliche Versorgung, darfst du die Auszahlung entsprechend früher starten.
Bis zum vereinbarten Startzeitpunkt bleibt dein Kapital angelegt, auch wenn du schon in Rente bist. Erst mit dem gewählten Auszahlbeginn wandelst du das Vermögen in laufende Zahlungen um.
Die drei Auszahlungswege
Beim Altersvorsorgedepot legst du dich nicht auf eine einzige Auszahlungsart fest. Du wählst zwischen drei Modellen, je nachdem, ob dir Planbarkeit, lebenslange Sicherheit oder eine Mischung wichtiger ist.
Befristeter Auszahlplan
Das Kapital wird über einen festen Zeitraum in monatlichen Raten ausgezahlt, mindestens jedoch bis zum 85. Lebensjahr.
Vorteil: Das noch nicht ausgezahlte Kapital erwirtschaftet weiter Rendite. Im Todesfall ist gegebenenfalls vorhandenes Restvermögen vererbbar.
Nachteil: Das Depot ist nach Ablauf des Plans leer. Wer älter wird, braucht für die folgenden Jahre eine andere Absicherung.
Lebenslange Rente
Das Kapital wird in einer Verrentung eingezahlt. Du erhältst eine garantierte monatliche Zahlung bis zum Lebensende.
Vorteil: Du bist gegen das sogenannte Langlebigkeitsrisiko abgesichert. Das Geld geht dir also nicht aus.
Nachteil: Die monatliche Rate ist im Vergleich meist niedriger.
Hinweis: Die Zahlung endet mit dem Tod. Eventuell verbliebenes Kapital kann nicht vererbt werden. Für eine Absicherung kann jedoch eine Rentengarantiezeit von 10 oder 20 Jahren vereinbart werden. Beim Tod innerhalb dieser Frist laufen die Zahlungen für den Rest der Garantiezeit an die Erben weiter.
Kombination
Ein befristeter Auszahlplan für die ersten Ruhestandsjahre wird mit einer lebenslangen Rente ab einem bestimmten Alter kombiniert.
Vorteil: Höhere Zahlungen zu Rentenbeginn treffen auf eine lebenslange Grundsicherung im hohen Alter.
| Merkmal | Befristeter Auszahlplan | Lebenslange Rente | Kombination |
|---|---|---|---|
| Dauer | bis mindestens 85 | bis Lebensende | Plan, dann Rente |
| Höhe | eher hoch | eher niedrig | hoch zu Beginn |
| Vererbbar | ja, Restkapital | nur mit Garantiezeit | teilweise |
| Langlebigkeit | kein Schutz | voll geschützt | ab Rententeil |
| Nach 85 | Depot leer | läuft weiter | Rente sichert ab |
Wichtig für die Anbieterwahl: Nicht jeder Vertrag bietet alle drei Wege an. Manche Depots sehen nur einen Auszahlplan vor, andere nur eine Rente. Fehlt dir die Verrentungsoption, kannst du dein Vermögen zu Beginn der Auszahlungsphase in eine Leibrente bei einem anderen Anbieter umwandeln. Prüfe die Auszahlungsoptionen deshalb schon vor Vertragsabschluss.
Die 30-%-Einmalentnahme zu Beginn
Zum Start der Auszahlungsphase darfst du bis zu 30 % deines Kapitals auf einen Schlag entnehmen. Für diese Teilauszahlung gibt es keine Zweckbindung. Du entscheidest frei, ob das Geld für eine große Anschaffung, den Abbau von Schulden oder einen Umbau genutzt werden soll. Das ist ein spürbarer Unterschied zur alten Riester-Logik.
Der geballte Zufluss in einem einzigen Jahr hat steuerliche Folgen, die du einplanen solltest.
So wird die Auszahlung besteuert
Das Altersvorsorgedepot arbeitet mit nachgelagerter Besteuerung (§ 22 EStG). In der Ansparphase bleiben deine Erträge steuerfrei, das Kapital wächst ungeschmälert. Versteuert werden erst in der Rente die Auszahlungen selbst.
Es zählt dein persönlicher Einkommensteuersatz im Ruhestand. Der liegt bei den meisten Menschen unter dem Satz aus dem Berufsleben, weil das Gesamteinkommen sinkt. Genau daraus entsteht der Steuervorteil.
Das erklärt auch, warum die 30-%-Einmalentnahme steuerlich Aufmerksamkeit verdient: Fließt eine große Summe in einem einzigen Jahr zu, hebt sie dein Jahreseinkommen und damit den Steuersatz auf diesen Betrag.
Fünftelregelung
Steuerspitze bei der Einmalentnahme abfedern
Für die Berechnung nach § 34 EStG wird die Einmalentnahme rechnerisch auf fünf Jahre verteilt, sodass die Progression abgeflacht wird. Die Steuer fällt trotzdem in einem Jahr an, wird aber niedriger angesetzt, als wenn der volle Betrag ungemildert auf dein übriges Einkommen käme. Anders als früher wird die Regelung nicht mehr automatisch berücksichtigt: Du machst sie über deine Einkommensteuererklärung geltend. Wie stark sie wirkt, hängt von deinem übrigen Einkommen im Entnahmejahr ab, weshalb sich das Timing der Entnahme lohnt.
Geförderter Anteil
Beiträge, für die du Zulagen oder den Sonderausgabenabzug genutzt hast, unterliegen samt Erträgen voll der nachgelagerten Besteuerung.
Ungeförderter Anteil
Bei Einzahlungen über die geförderte Grenze hinaus wird nur der Ertragsanteil besteuert. Der ursprünglich eingezahlte Beitrag bleibt steuerfrei.
Der oft übersehene Vorteil: keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
Auf die geförderten Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot fallen für gesetzlich Pflichtversicherte keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Das bestätigt das Bundesfinanzministerium in seiner FAQ zur Reform ausdrücklich.
Bei der klassischen Betriebsrente zahlst du in der Auszahlungsphase Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, allerdings erst auf den Teil oberhalb eines Freibetrags. Dieser Freibetrag liegt 2026 bei 197,75 € im Monat und wird jährlich angepasst. Genau dieser Abzug entfällt beim Altersvorsorgedepot, sodass bei gleicher Bruttoleistung mehr netto übrig bleibt.
Was bleibt netto übrig? Zwei Rechenbeispiele
Konkrete Zahlen helfen mehr als jede Faustregel. Die folgenden Beispiele sind vereinfachte Modellrechnungen und ersetzen keine individuelle Beratung.
Beispiel 1
Auszahlplan bis 85
Bei 150.000 € Kapital, 20 Jahren Auszahlung und angenommener Restverzinsung von 3 % ergeben sich grob 830 € brutto pro Monat.
- Brutto / Monat
- ≈ 830 €
- Steuersatz
- 20 %
Beispiel 2
Mit 30-%-Einmalentnahme
Nach der Einmalentnahme werden die restlichen 105.000 € über 20 Jahre ausgezahlt. Dafür steht dir einmalig eine größere Summe frei zur Verfügung.
- Einmalentnahme
- 45.000 €
- Restkapital / 20 Jahre
- 105.000 €
Die 45.000 € erhöhen dein zu versteuerndes Einkommen im Entnahmejahr. Die Fünftelregelung kann die Steuerlast der Einmalzahlung etwas reduzieren.
Kleinbetragsrente: alles auf einmal
Ist dein angespartes Kapital sehr klein, wäre eine monatliche Rente von wenigen Euro unpraktisch. Für solche Fälle gibt es die Kleinbetragsrente: Ergäbe die Verrentung des gesamten Kapitals eine Monatsrente, die 1,5 % der monatlichen Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) nicht übersteigt, darf der Anbieter das gesamte Restkapital in einer einzigen Zahlung auszahlen.
Konkret bedeutet das eine Grenze von rund 59 € Monatsrente. Die monatliche Bezugsgröße liegt 2026 bei 3.955 €; 1,5 % davon sind 59,32 €. Für die Steuer gilt derselbe Ballungseffekt wie bei der 30-%-Entnahme: Die komplette Summe fließt in einem Jahr zu und kann den Steuersatz in diesem Jahr anheben.
Todesfall: Was mit dem Kapital passiert
Beim Altersvorsorgedepot geht angespartes Kapital nicht automatisch verloren, wenn du stirbst. Wie es weitergeht, hängt vom gewählten Auszahlungsweg und davon ab, wer erbt.
Wer erbt?
Ehe- oder Lebenspartner
Das Restkapital kann förderunschädlich auf einen eigenen Altersvorsorgevertrag übertragen werden. Zulagen und Steuervorteile bleiben erhalten.
Alle anderen Erben
Das Kapital ist vererbbar. Die staatlichen Zulagen und genutzten Steuervorteile werden jedoch vom Guthaben abgezogen oder zurückgefordert.
Entscheidend ist der Auszahlungsweg: Beim Auszahlplan bleibt nicht verbrauchtes Kapital im Depot. Bei der lebenslangen Rente endet die Zahlung grundsätzlich mit dem Tod – es sei denn, du hast eine Rentengarantiezeit vereinbart.
Wohnsitz im Ausland
Auszahlung bei Wohnsitz im Ausland
Innerhalb der EU und des EWR ist der Wohnsitzwechsel unkritisch: Die Förderung bleibt erhalten. Verlegst du deinen Wohnsitz dagegen ab Beginn der Auszahlungsphase in einen Staat außerhalb der EU und des EWR, tritt die schädliche Verwendung ein. Die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen ist dann keine Möglichkeit, sondern die gesetzliche Folge.
Ein Sonderfall betrifft das Doppelbesteuerungsabkommen: Gilt jemand mit Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat nach einem solchen Abkommen als außerhalb dieses Raums ansässig, kann die schädliche Verwendung trotzdem greifen. Wer einen Umzug ins Ausland plant, sollte diesen Punkt vor Auszahlbeginn steuerlich prüfen lassen.
Vorzeitige Auszahlung
Teuer und förderschädlich
- Alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile müssen zurückgezahlt werden.
- Die im Depot erzielten Erträge werden nachträglich versteuert.
Am Ende bleibt oft deutlich weniger übrig, als der reine Depotwert vermuten lässt. Das Altersvorsorgedepot ist klar auf den Ruhestand ausgerichtet und nicht als flexibles Zwischendepot gedacht. Wer Kapital vorher frei verfügbar braucht, sollte dafür eine separate, ungeförderte Anlage nutzen.
Ausnahme: Ein Eigenheimbetrag für selbstgenutztes Wohneigentum, etwa für Kauf, Bau oder altersgerechten Umbau, ist förderunschädlich.
Plane deine Auszahlungsphase mit uns
Ob Auszahlplan, lebenslange Rente oder Kombination: Die richtige Reihenfolge und das Timing der 30-%-Entnahme entscheiden über deine Nettorente. Wir rechnen deine Situation durch und zeigen dir steueroptimierte Wege.
Häufige Fragen rund um die Auszahlung des Altersvorsorgedepots
Diese Fragen stellen andere Sparer am meisten.
