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Altersvorsorgedepot · Für wen

Stand: Juli 2026

Altersvorsorgedepot für Familien: So erhältst du die volle Kinderzulage

Die Kinderzulage erreicht ihr Maximum schon bei kleinen monatlichen Sparraten. Entscheidend sind Eigenbeitrag, Zahl der Kinder und die Kindergeld-Festsetzung.

Die Kinderzulage ist beitragsproportional aufgebaut und erreicht ihr Maximum schon bei kleinen, monatlichen Sparraten. Für Eltern ist das die günstigste Möglichkeit, Förderung zu erhalten. Wie viel am Ende ankommt, hängt von deinem Eigenbeitrag und der Zahl der Kinder ab. Auch wer einzahlt, spielt eine Rolle. Die Kinderzulage geht zum Beispiel an den Elternteil, der auch das Kindergeld bezieht.

300 €

Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind und Jahr

25 €

im Monat reichen für die volle Kinderzulage

540 €

maximale Grundzulage pro Jahr

1 € : 1 €

Zulage je gespartem Euro bis 300 € je Kind

Die Kinderzulage

So funktioniert die Kinderzulage ab 2027

Ein zulageberechtigter Elternteil erhält für jedes Kind 1 € Kinderzulage je selbst eingezahltem Euro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 € im Jahr. Der Höchstbetrag von 300 € pro Kind ist damit bei 300 € Eigenbeitrag erreicht, das entspricht 25 € im Monat. So beschreibt es das BMF in seiner FAQ zum Altersvorsorgereformgesetz. Anbieter können die neuen Verträge ab dem 01.01.2027 anbieten.

Die alte Riester-Unterscheidung nach dem Geburtsjahr des Kindes entfällt. Bisher gab es für kindergeldberechtigte Kinder mit Geburt vor 2008 lediglich 185 € Zulage. Künftig gilt einheitlich der Satz von bis zu 300 €, unabhängig vom Jahrgang. Auch der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag der Riester-Rente fällt weg. Wie viel Zulage ankommt, hängt allein von deinem tatsächlichen Eigenbeitrag ab.

Die Zulage ist an den Kindergeldbezug gekoppelt. Sie fließt für Kinder, für die Kindergeld festgesetzt ist. Sie wird zudem pro Kind nur einmal gewährt. Zahlst du weniger als 300 € ein, wird die Kinderzulage entsprechend anteilig berechnet. Bei 150 € Eigenbeitrag gibt es also 150 € Kinderzulage je Kind.

Nach dem Wortlaut der BMF-FAQ zählt derselbe Eigenbeitrag für jedes Kind. Wer zwei Kinder hat und 300 € einzahlt, erhält demnach zweimal 300 € Kinderzulage.

Die vier Förderschwellen im Überblick

Vier Schwellen bestimmen die Förderhöhe. Die Grundzulage ist gestaffelt. Auf die ersten 360 € Eigenbeitrag zahlt der Staat 50 Cent je Euro, auf Beiträge von 361 bis 1.800 € weitere 25 Cent je Euro. Zusammen sind so bis zu 540 € Grundzulage im Jahr möglich.

Förderschwellen der Kinderzulage und Grundzulage
Eigenbeitrag pro JahrWas passiertFörderung
120 €Mindesteigenbeitrag für die Grundzulage60 € Grundzulage, plus 120 € Kinderzulage je Kind
300 €Volle Kinderzulage erreicht150 € Grundzulage, plus 300 € je Kind
360 €Ende der 50-Cent-Staffel180 € Grundzulage, plus 300 € je Kind
1.800 €Geförderter Höchstbeitrag540 € Grundzulage, plus 300 € je Kind

Einzahlungen über 1.800 € hinaus sind möglich, erhöhen die Zulage aber nicht mehr. Insgesamt darfst du bis zu 6.840 € pro Jahr in den Vertrag einzahlen. Der Teil oberhalb von 1.800 € bleibt ungefördert. Die Beiträge und den Zulageanspruch kannst du zusätzlich als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung geltend machen. Das Finanzamt prüft dann über eine Günstigerprüfung, ob dir über die Zulagen hinaus ein Steuervorteil zusteht. Voraussetzung dafür ist, dass du die Daten in der Anlage AV deiner Steuererklärung angibst. Bist du beim Abschluss jünger als 25, kommt außerdem einmalig ein Berufseinsteigerbonus von 200 € dazu.

Modellrechnung

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Kindern

Beispiel: Sandra ist angestellt, hat zwei kindergeldberechtigte Kinder und zahlt 1.200 € im Jahr in ihr Altersvorsorgedepot ein, also 100 € im Monat. Ihre Grundzulage: 360 € × 0,50 = 180 €, dazu 840 € × 0,25 = 210 €, zusammen 390 €. Ihre Kinderzulage: zweimal 300 € = 600 €. Die Gesamtförderung beträgt 990 €. Im Depot landen 2.190 €, die Förderquote liegt bei 82,5 % des Eigenbeitrags.

Die hohe Quote entsteht aus dem Zusammenspiel beider Zulagen. Die Kinderzulage allein verdoppelt die ersten 300 € des Eigenbeitrags für jedes Kind. Mit jedem weiteren Kind steigt die Förderquote, weil derselbe Eigenbeitrag mehrfach bezuschusst wird.

1.200 € Eigenbeitrag

390 € Grundzulage + 600 € Kinderzulage

82,5 % Förderquote

Strategie für Paare

Ein Depot oder zwei? Die Rechnung für Paare

Sind beide Partner unmittelbar förderberechtigt, holt die Aufteilung auf zwei Depots in den meisten Fällen mehr Zulage heraus. Das liegt an der Staffelung. Die 50-Cent-Förderung gilt je Person für die ersten 360 €. Wer alles auf ein Depot bündelt, nutzt diese Staffel nur einmal.

Grundzulage bei einer oder zwei Depot-Aufteilungen
Variante (Budget 1.800 €/Jahr)Grundzulage
Ein Depot, 1.800 € auf eine Person540 €
Zwei Depots, je 900 € pro Person630 € (2 × 315 €)

Beim gleichen Familienbudget bringt die Aufteilung in diesem Beispiel 90 € mehr Grundzulage pro Jahr. Können beide Partner jeweils 1.800 € aufbringen, summiert sich die Grundzulage auf 1.080 €. Zusätzlich baut so jeder Partner eigenes Altersvorsorgevermögen auf, was bei Trennung oder im Todesfall von Vorteil ist.

Auch steuerlich verschafft die Aufteilung mehr Spielraum. Der Sonderausgaben-Höchstbetrag von 1.800 € zuzüglich Zulageanspruch gilt je unmittelbar förderberechtigter Person. Ohne Kinderzulage und ohne mittelbar berechtigten Partner sind das laut BMF beispielsweise 2.340 € pro Kopf. Zwei Depots verdoppeln damit den abzugsfähigen Rahmen der Familie, sofern beide Partner unmittelbar berechtigt sind.

Für die Kinderzulage benötigt der empfangende Elternteil einen eigenen Vertrag mit eigenem Eigenbeitrag. Sie steht dem Elternteil zu, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wird. Verheiratete Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, können die Zulage per übereinstimmender Erklärung dem anderen Elternteil zuordnen.

Mittelbare Förderung

Mittelbare Förderung: wenn ein Elternteil nicht selbst berechtigt ist

Verdient ein Partner nichts oder ist er nicht selbst förderberechtigt, geht die Förderung trotzdem nicht verloren. Über die unmittelbar berechtigte Ehegattin oder den Ehegatten besteht eine mittelbare Zulageberechtigung. Das gilt auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, nicht aber für unverheiratete Paare.

Die BMF-FAQ nennt dafür feste Bedingungen. Die mittelbar berechtigte Person zahlt mindestens 120 € im Jahr in einen eigenen Vertrag ein. Die Ehegatten dürfen nicht dauernd getrennt leben. Die Höhe der Grundzulage richtet sich zudem nach den Beiträgen des unmittelbar berechtigten Partners und beträgt maximal 175 €. Einen eigenen Sonderausgabenabzug haben mittelbar Berechtigte nicht.

Dieselbe Berechnungsbasis gilt für die Kinderzulage. Steht sie einem mittelbar berechtigten Elternteil zu, wird sie aus den geförderten Beiträgen des mittelbar berechtigten Partners berechnet. Der eigene Beitrag muss nur den Sockelbetrag von 120 € erfüllen.

Eine mittelbare Berechtigung hängt also vollständig an der unmittelbaren des Partners. Endet sie dort, entfällt sie auch beim mittelbar berechtigten Partner. Das passiert zum Beispiel beim Bezug einer Vollrente wegen Alters, denn Vollrentner zählen laut BMF nicht mehr zum unmittelbar förderberechtigten Personenkreis. Dieser Zeitpunkt gehört deshalb in die Ruhestandsplanung.

Alleinerziehende

Wie viel Förderung Alleinerziehende bekommen

Für Alleinerziehende ist die neue Systematik besonders günstig, da die Kinderzulage nicht vom Einkommen abhängt. Entscheidend ist allein, dass das Kindergeld dir gegenüber festgesetzt ist und du einen eigenen Vertrag besparst. Eine automatische Aufteilung der Zulage zwischen getrennten Eltern gibt es nicht.

Melanie, alleinerziehend, zwei Kinder

300 € Eigenbeitrag ergeben 1.050 € im Depot

250 % Förderung

Beispiel: Melanie ist alleinerziehend mit zwei Kindern und zahlt 300 € im Jahr ein, also 25 € im Monat. Sie erhält 150 € Grundzulage und zweimal 300 € Kinderzulage. Aus 300 € Eigenbeitrag werden 1.050 € im Depot. Die Förderung entspricht 250 % ihrer eigenen Einzahlung.

Fällt das Geld einmal knapp aus, bleibt die Förderung anteilig erhalten. Schon der Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr löst 60 € Grundzulage und 120 € Kinderzulage je Kind aus.

Gut zu wissen

Kinderzulage über den 18. Geburtstag hinaus

Die Kinderzulage läuft so lange, wie Kindergeld festgesetzt wird. Bei Volljährigkeit endet sie deshalb nicht automatisch. Befindet sich dein Kind in Ausbildung oder Studium, besteht der Kindergeldanspruch in der Regel bis zum 25. Geburtstag weiter. Das gilt entsprechend auch für die Kinderzulage. Für Familien mit Teenagern wirkt die Verdopplung der ersten 300 € damit oft noch sieben Jahre über die Volljährigkeit hinaus.

Lebensereignisse

Trennung, Scheidung und Todesfall

Eine Trennung verändert die Förderlage an zwei Stellen. Die Kinderzulage folgt der Kindergeld-Festsetzung. Wechselt diese zum anderen Elternteil, geht die Zulage mit. Die mittelbare Zulageberechtigung über den Ehegatten setzt voraus, dass die Partner nicht dauernd getrennt leben. Mit dem dauerhaften Getrenntleben endet sie.

Im Todesfall eines Elternteils ist das angesparte Vermögen grundsätzlich vererbbar. Ohne Abzüge geht das aber nur auf einen Altersvorsorgevertrag des überlebenden Ehegatten. Erben andere Personen, etwa die Kinder, werden Zulagen und Steuervorteile zurückgefordert.

Zulageverfahren

Wann landen die Zulagen auf dem Depot?

Die Zulagen fließen nicht monatlich mit deinem Sparbeitrag. Sie werden für das jeweilige Beitragsjahr über das Zulageverfahren der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) ermittelt und dem Vertrag nachträglich gutgeschrieben. Rechne deshalb mit einem Zeitversatz zwischen deiner Einzahlung und der Gutschrift der Förderung.

Einordnung

Abgrenzung zur Frühstart-Rente

Kinderzulage und Frühstart-Rente klingen ähnlich, fördern aber unterschiedliche Personen. Die Kinderzulage fließt in dein Altersvorsorgedepot als Elternteil, nicht in ein Depot des Kindes. Die geplante Frühstart-Rente ist ein Startkapital für Kinder und Jugendliche selbst, mit dem der Staat sie früh an den Kapitalmarkt heranführen will. Laut BMF ist eine enge Verzahnung vorgesehen, damit das Frühstart-Guthaben später in die private Altersvorsorge des Kindes übergehen kann. Die Details der Frühstart-Rente sind noch nicht abschließend geregelt.

Hol als Familie das Maximum heraus

Ein Depot oder zwei? Wer bekommt die Kinderzulage? Unsere Experten rechnen mit eurem Budget, eurer Konstellation und euren Kindern durch, welche Aufteilung die meiste Förderung bringt.

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Häufige Fragen zum Altersvorsorgedepot für Familien

Informiere dich hier über die wichtigsten Fragen zur Kinderzulage.

Bis zu 300 € pro kindergeldberechtigtem Kind und Jahr. Du erhältst 1 € Zulage je selbst eingezahltem Euro, bis zu einem Eigenbeitrag von 300 €. Das Geburtsjahr des Kindes spielt anders als bei Riester keine Rolle mehr.

Ja. 25 € im Monat ergeben 300 € im Jahr, damit ist der Höchstbetrag der Kinderzulage erreicht. Zusätzlich bekommst du auf diese 300 € noch 150 € Grundzulage.

Die Zulage steht dem Elternteil zu, gegenüber dem das Kindergeld festgesetzt wird. Sie wird pro Kind nur einmal gewährt und nicht aufgeteilt. Der empfangende Elternteil benötigt einen eigenen Vertrag mit eigenem Eigenbeitrag.

Ja, solange Kindergeld festgesetzt ist. Bei Ausbildung oder Studium ist das in der Regel bis zum 25. Geburtstag des Kindes der Fall.

Nach der Formulierung des BMF ja. Für jedes Kind gibt es 1 € Zulage je gespartem Euro bis 300 €. Mit 300 € Eigenbeitrag und zwei Kindern kommen demnach 600 € Kinderzulage zusammen.

Bist du nur mittelbar über deinen Partner zulageberechtigt, endet deine Berechtigung mit dessen unmittelbarer Förderberechtigung. Der Bezug einer Vollrente wegen Alters beendet diese laut BMF. Prüfe rechtzeitig, ob du die Voraussetzungen für eine eigene unmittelbare Berechtigung erfüllst.