Altersvorsorgedepot · Für wen
Stand: September 2026Altersvorsorge für Geringverdiener: Die richtige Reihenfolge bei kleinem Einkommen
Auf einen Blick: Altersvorsorge lohnt sich auch mit kleinem Einkommen, wenn die Reihenfolge stimmt. Zuerst die Förderungen mitnehmen, dann eigenes Geld anlegen. Konkret heißt das: Rentenversicherungspflicht im Minijob behalten, Zuschüsse zur Betriebsrente nutzen, ab 2027 das Altersvorsorgedepot prüfen und erst danach frei sparen. Für Eltern ist die 25-Euro-Regel die wichtigste Merkhilfe. Bei kleinem Einkommen entscheidet weniger die Sparsumme als die Reihenfolge, in der du die geförderten Töpfe nutzt. Die Reform zum 1. Januar 2027 verschiebt diese Reihenfolge: Sie verbessert für kleine Einkommen einzelne Bausteine und verschlechtert andere.
Die Rentenlücke bei kleinem Einkommen: So groß ist sie wirklich
Wie viel gesetzliche Rente am Ende herauskommt, lässt sich mit den amtlichen Rechengrößen gut abschätzen. Nehmen wir eine Verkäuferin, die in Teilzeit 2.000 € im Monat verdient. Sie sammelt damit pro Jahr rund 0,46 Entgeltpunkte. Nach 40 Beitragsjahren ergeben sich daraus etwa 18,5 Punkte auf Ihrem Rentenkonto. Mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 € (Stand 1. Juli 2026) sind das rund 786 € Bruttorente im Monat.
Zum Vergleich: Der Regelbedarf in der Grundsicherung im Alter liegt 2026 bei 563 € im Monat. Dazu kommen die Wohnkosten. Die Rente der Verkäuferin liegt damit je nach Miete nahe am Grundsicherungsniveau oder sogar darunter. Bei 1.800 € brutto wären es nach derselben Rechnung nur noch rund 707 € Bruttorente. Deshalb zählt gerade bei den kleinen Einkommen jeder geförderte Euro.
Bruttorente bei 2.000 € Verdienst, 40 Beitragsjahre, im Monat
Regelbedarf in der Grundsicherung im Alter 2026, zzgl. Wohnkosten, im Monat
Bruttorente bei 1.800 € Verdienst nach derselben Rechnung, im Monat
Wer gilt überhaupt als Geringverdiener?
Eine einheitliche Definition gibt es nicht. Im Steuerrecht ist der Begriff allerdings klar umrissen: Für die Geringverdienerförderung in der betrieblichen Altersvorsorge (§ 100 EStG) giltst du 2026 als förderfähig, wenn dein laufender Bruttolohn im ersten Arbeitsverhältnis 2.575 € im Monat nicht übersteigt. Ab dem 1. Januar 2027 wird diese Grenze dynamisch. Sie beträgt dann 3 % der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung und wächst automatisch mit den Löhnen. Dieser Wert steht für 2027 bisher nicht fest.
Die gesetzliche Rente sichert das Fundament
Die Zahlen wirken ernüchternd. Dennoch bleibt die gesetzliche Rente der größte Baustein, auch bei kleinem Einkommen.
Wartezeit: Ohne 60 Monate keine Rente
Ein Rentenanspruch entsteht erst nach einer Mindestversicherungszeit, der Wartezeit. Für die Regelaltersrente sind das fünf Jahre oder 60 Kalendermonate (§ 50 SGB VI). Wer sie bis zur Regelaltersgrenze nicht erreicht, bekommt keine Altersrente, sondern nur die selbst gezahlten Beiträge zurück. Es zählen alle Monate mit Pflicht- oder freiwilligen Beiträgen, dazu Kindererziehungszeiten (drei Jahre je Kind, bei Geburt vor 1992 zweieinhalb) und Pflegezeiten mit Beiträgen der Pflegekasse.
Dieselben fünf Jahre sind die Grundvoraussetzung für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente. Die Erwerbsminderungsrente verlangt zusätzlich drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren (§ 43 SGB VI), die Reha unter anderem sechs Monate Pflichtbeiträge in den letzten zwei Jahren (§ 11 SGB VI). Beide Ansprüche gehen verloren, wenn Pflichtbeiträge längere Zeit fehlen. Längere Wartezeiten öffnen weitere Türen: 33 Jahre Grundrentenzeiten für den Grundrentenzuschlag, 35 Jahre für die Rente ab 63 mit Abschlägen, 45 Jahre für den abschlagsfreien Start zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze. Bei kleinem Einkommen zählt deshalb weniger die Höhe der Beiträge als die Zahl der Monate mit Pflichtbeiträgen.
Warum sich eigene Beiträge im Minijob lohnen
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt 2026 bei 603 € im Monat. Minijobs sind grundsätzlich rentenversicherungspflichtig: Dein Arbeitgeber zahlt 15 % Pauschale, du stockst mit 3,6 % auf, bei vollen 603 € also 21,71 € im Monat. Erst dieser Eigenanteil macht die Monate zu vollen Pflichtbeitragszeiten.
| Mit Eigenbeitrag 3,6 % plus 15 % Arbeitgeberpauschale | Befreit nur 15 % Arbeitgeberpauschale | |
|---|---|---|
| Dein Beitrag | 21,71 € im Monat | 0 € |
| Wartezeit je Minijob-Jahr | 12 Monate | 4 Monate |
| Schutz bei Erwerbsminderung und Reha | ✓ Pflichtbeitragszeit | ✕ keine |
| Förderung Altersvorsorgedepot ab 2027 | ✓ direkt förderberechtigt | ✕ kein direkter Zugang |
| Rentenplus je Minijob-Jahr | 5,92 € im Monat | 4,78 € im Monat |
Minijob mit 603 € Verdienst, Werte 2026. Wartezeit bei Befreiung: höchstens ein Drittel der Monate (DRV).
Was das ausmacht, zeigt der Vergleich mit einem befreiten Minijob: Das Rentenplus selbst ist mit rund 5,92 € je Minijob-Jahr der kleinste Effekt. Ausschlaggebend sind die Ansprüche: volle Wartezeitmonate, der Schutz bei Erwerbsminderung und Reha sowie ab 2027 der direkte Zugang zur Förderung des Altersvorsorgedepots. Lässt du dich befreien, zählt nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung höchstens ein Drittel der Monate für die Wartezeit, Pflichtbeitragszeiten entstehen gar nicht. Die Ersparnis von 21,71 € im Monat kostet dich damit mehr, als sie bringt.
Seit dem 1. Juli 2026 lässt sich eine früher erklärte Befreiung übrigens rückgängig machen. Du kannst diesen Antrag über deinen Arbeitgeber stellen. Eine erneute Befreiung ist danach ausgeschlossen.
Tipp: Führe eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung durch. So kannst du Lücken im Versicherungsverlauf schließen. Kindererziehungszeiten und Pflegezeiten bringen dir Entgeltpunkte, ohne dass du dafür aktiv eingezahlt hast.
Betriebliche Altersvorsorge mit Zuschüssen nutzen
Du wandelst Gehalt in Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge um? Dann muss dein Arbeitgeber 15 % Zuschuss auf den umgewandelten Betrag zahlen, sofern er dadurch Sozialabgaben spart. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Für Geringverdiener gibt es zusätzlich den Förderbetrag nach § 100 EStG: Zahlt dein Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn bis zu 960 € im Jahr in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, erstattet ihm der Staat 30 % davon (Stand 2026). Für dich kosten diese Beiträge nichts. Die Vorsorge ist rein arbeitgeberfinanziert und dein Betrieb bekommt netto einen erheblichen Teil zurück. Sprich das an, viele Betriebe kennen die Förderung nicht. Damit ist die Betriebsrente meist der Baustein, bei dem du am wenigsten selbst aufbringen musst.
Ein Wermutstropfen bleibt bei der Auszahlung. In der Krankenversicherung sind klassische Betriebsrenten nur bis zum Freibetrag von 197,75 € im Monat (2026) beitragsfrei. Die Pflegeversicherung kennt an gleicher Stelle lediglich eine Freigrenze. Wird sie überschritten, ist die gesamte Betriebsrente beitragspflichtig. Bei den geförderten Auszahlungen aus dem Altersvorsorgedepot fallen diese Beiträge für gesetzlich Pflichtversicherte nicht an.
Altersvorsorgedepot ab 2027: Das bekommen kleine Einkommen
Zum 1. Januar 2027 löst das Altersvorsorgedepot die Riester-Rente für Neuverträge ab. Die Grundzulage funktioniert als Staffel mit zwei Stufen und einem Deckel von 540 € im Jahr:
Deckel
540 €
maximal 540 € Grundzulage im Jahr
50 %
Zulage auf deine Beiträge bis 360 € im Jahr
25 %
Zulage auf Beiträge bis 1.800 € im Jahr
Dazu kommen bis zu 300 € Kinderzulage je kindergeldberechtigtem Kind, die deine Beiträge eins zu eins verdoppelt, und ein einmaliger Berufseinsteigerbonus von 200 €. Voraussetzung für die Zulagen ist ein Mindesteigenbeitrag von 120 € im Jahr, also 10 € im Monat.
Für die ersten 360 € ist die Förderung mit 50 Prozent hoch: 30 € im Monat bringen 180 € Zulage im Jahr. Beim Mindestbeitrag fällt die Förderung dagegen deutlich geringer aus als bei Riester.
Der Systemwechsel: Warum kleine Sparraten schlechter gefördert werden als bei Riester
Riester zahlte die Zulagen pauschal. Wer den Mindesteigenbeitrag leistete, erhielt die volle Grundzulage von 175 € und die volle Kinderzulage von 300 € je Kind (für ab 2008 geborene Kinder). Dieser Mindestbeitrag lag bei 4 % des Vorjahresbruttos abzüglich der Zulagen, bei sehr niedrigen Einkommen und bei mittelbarer Förderberechtigung nur beim Sockelbetrag von 60 € im Jahr. Das Altersvorsorgedepot fördert dagegen proportional zum eigenen Beitrag. Beim jeweiligen Mindestbeitrag sieht der Vergleich so aus:
| Riester-Altvertrag (Sockelbeitrag 60 €) | Altersvorsorgedepot (Mindestbeitrag 120 €) | |
|---|---|---|
| Grundzulage | 175 € | 60 € |
| Kinderzulage je Kind | 300 € | 120 € |
| Zulagen gesamt bei zwei Kindern | 775 € | 300 € |
Unterm Strich schrumpfen die Zulagen beim jeweiligen Minimum von 775 € auf 300 € im Jahr und das bei doppelt so hohem Eigenbeitrag. Wer nur das Minimum stemmen kann, steht im neuen System schlechter da als im alten.
Das Depot lohnt sich deshalb erst, wenn die Sparrate über dem Minimum liegt. Für Eltern reicht dafür ein überschaubarer Betrag.
Die 25-Euro-Regel: die wichtigste Zahl für Eltern
Die Kinderzulage wird eins zu eins zu deinen Beiträgen gewährt. Jeder Euro Eigenbeitrag löst je kindergeldberechtigtem Kind einen Euro Kinderzulage aus, bis die 300 € erreicht sind. Derselbe Eigenbeitrag zählt dabei für jedes Kind. Für Eltern ergibt sich daraus eine einfache Regel: 25 € im Monat schöpfen die Kinderzulage voll aus. 25 € × 12 Monate ergeben 300 € Eigenbeitrag im Jahr. Damit erhältst du für jedes Kind die volle Kinderzulage von 300 €, dazu 150 € Grundzulage (50 Prozent von 300 €).
Riester-Altvertrag behalten oder wechseln? Die Bestandsvertrags-Sperre
Bestehende Riester-Verträge laufen mit Bestandsschutz weiter, inklusive der alten Zulagenlogik mit 175 € Grundzulage und 300 € Kinderzulage je Kind bei niedrigem Mindesteigenbeitrag. Genau hier sitzt eine Falle, die bedacht werden sollte.
Mit Kindern und kleinen Beiträgen ist das die Entscheidung mit dem größten Effekt auf die Zulagen. Ein Altvertrag mit niedrigem Mindesteigenbeitrag sichert die vollen alten Zulagen. Rechnerisch schlägt das ein neues Depot mit Beitragsstaffel häufig, selbst wenn dort die Anlagechancen breiter sind. Unsere Empfehlung: Rechne beide Varianten mit deinen Zahlen durch, bevor du unterschreibst, und kündige keinen Altvertrag vorschnell.
Vermögenswirksame Leistungen und Arbeitnehmersparzulage
Viele Arbeitgeber zahlen vermögenswirksame Leistungen (VL), je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag bis zu 40 € im Monat zusätzlich zum Gehalt. Das Geld fließt in einen Sparvertrag deiner Wahl, etwa einen Fondssparplan oder Bausparvertrag. Liegt dein zu versteuerndes Einkommen unter 40.000 € (bei Zusammenveranlagung 80.000 €), legt der Staat die Arbeitnehmersparzulage obendrauf:
| Anlageform | Zulage | Maximal pro Jahr |
|---|---|---|
| Fonds- und Beteiligungssparen | 20 % auf bis zu 400 € im Jahr | 80 € |
| Bausparen | 9 % auf bis zu 470 € im Jahr | 43 € |
Maßgeblich ist dabei das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid. Durch Kinderfreibeträge liegt es oft deutlich unter deinem Brutto. Beantragt wird die Zulage über die Steuererklärung.
Bekommst du keine oder nur geringe VL, kannst du den Betrag auch aus dem eigenen Gehalt auffüllen und trotzdem die Zulage erhalten. Frag im Zweifel in der Personalabteilung nach, ob ein VL-Anspruch besteht. Viele lassen dieses Geld liegen.
ETF-Sparplan: die ungeförderte Ergänzung
Alle bisherigen Bausteine sind bis zum Ruhestand gebunden. Ein ungeförderter ETF-Sparplan ist das Gegenstück: keine Zulagen, dafür jederzeit verfügbar. Bei knappem Budget ist diese Flexibilität wichtig. Ein Polster, das du im Ernstfall angreifen kannst, verhindert teure Kredite. Sinnvoll ist deshalb die Reihenfolge, erst die geförderten Töpfe zu füllen und danach frei zu sparen.
Achte auf die Kosten, denn sie wiegen bei kleinen Raten doppelt. Ein Prozentpunkt laufende Kosten pro Jahr klingt harmlos, ist es aber nicht. Bei 750 € Jahresrate über 30 Jahre schrumpft das Endkapital, wenn statt 5,0 nur 4,0 Prozent Nettorendite übrig bleiben, von rund 52.300 € auf rund 43.700 €. Das ist ein Unterschied von etwa 8.600 €. Feste Depotgebühren und Ausgabeaufschläge fressen bei kleinen Sparraten zudem prozentual mehr als bei großen. Ein kostenloses Depot und breit gestreute Indexfonds mit niedriger Gesamtkostenquote sind deshalb Pflicht, erst recht bei 25 € oder 50 € im Monat.
750 € Jahresrate über 30 Jahre: Was ein Prozentpunkt Kosten ausmacht
Unterschied≈ 8.600 €
Grundsicherung im Alter: Das bleibt von deiner Vorsorge übrig
Ein häufiger Einwand: Die Vorsorge wird im Alter auf die Grundsicherung angerechnet und ist dann verloren. Seit 2018 gilt jedoch: Ein Teil bleibt dir sicher.
Nach § 82 Abs. 4 SGB XII bleiben von einer zusätzlichen Altersvorsorge 100 € monatlich plus 30 % des darüber liegenden Betrags anrechnungsfrei, gedeckelt auf 50 Prozent der Regelbedarfsstufe 1. 2026 sind das maximal 281,50 € im Monat (die Regelbedarfsstufe 1 liegt bei 563 €).
Voraussetzung nach § 82 Abs. 5 SGB XII ist, dass die Leistung monatlich bis zum Lebensende gezahlt wird. Der Freibetrag greift damit sicher bei lebenslangen Renten, etwa aus einer Betriebsrente oder der Verrentungsoption des Altersvorsorgedepots. Für befristete Auszahlpläne und Kapitalauszahlungen gilt diese Privilegierung nicht automatisch. Steuerst du absehbar auf Grundsicherung zu, solltest du bei der Wahl des Auszahlungswegs die lebenslange Rente im Blick behalten.
Wichtig zur Abgrenzung: Die 2026 reformierte Grundsicherung für Arbeitsuchende (vormals Bürgergeld, SGB II) ist ein anderes System. Für die Grundsicherung im Alter gilt weiterhin das SGB XII mit dem hier beschriebenen Freibetrag.
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