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Riester · Bestandsschutz 2027

Stand: August 2026

Riester-Beratung 2027: Wann sie sich lohnt und wer neutral berät

Auf einen Blick

Dein Riester-Vertrag läuft auch nach dem 1. Januar 2027 weiter, eine Frist gibt es nicht. Beratung lohnt sich trotzdem: Sie klärt, ob ein Wechsel in die neue Förderung mehr Zulagen bringt, was ein Anbieterwechsel kostet und warum ein neuer Vertrag den Bestandsschutz deines Altvertrags beendet.

Für Bestandskunden entscheidet sich die Reform an einer Frage: bleiben oder doch wechseln? Beantworten lässt sie sich nur mit deinen Vertragsunterlagen, denn das Ergebnis hängt an deinem Eigenbeitrag, an Kindern im Haushalt und an den Kosten deines Altvertrags. Eine gute Beratung bringt diese Zahlen zusammen und stellt sie der neuen Förderung gegenüber. Entscheidend ist dabei, wer dich berät, was das kostet und wie dies bezahlt wird.

Was die Reform mit deinem bestehenden Vertrag macht

Für alle Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Du kannst deinen Vertrag mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen wie bisher. Umgestellt wird er nur auf deine eigene Erklärung hin. Einen Stichtag gibt es dafür nicht.

Unser Rat: Die Verbraucherzentrale warnt in ihrer Einschätzung vom 20.07.2026 vor einer Verkaufswelle zum Jahresende. Lass dir jede Empfehlung mit deinen Vertragszahlen begründen, nicht mit dem Kalender.

Drei Wege für deinen Riester-Bestandsvertrag

Alle drei sind ab 1. Januar 2027 möglich. Nur der erste Weg erhält dabei den Bestandsschutz.

Weiterführen wie bisher

Vertrag

bleibt unverändert, alte Förderlogik gilt weiter

Kosten

keine

Bestandsschutz

bleibt erhalten

Zulage

175 € Grundzulage, 185 €/300 € je kindergeldberechtigtem Kind (Geburtsjahr bis 2008/danach)

Nur die Förderung wechseln

Vertrag

bleibt samt Konditionen, Erklärung an den Anbieter genügt

Kosten

kein Kapitaltransfer, kein neuer Vertrag

Bestandsschutz

endet, kein Rückwechsel

Zulage

bis zu 540 € Grundzulage sowie 300 € je kindergeldberechtigtem Kind

Vertrag übertragen

Vertrag

Kapital wandert in ein Depot oder ein Garantieprodukt

Kosten

Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten sind möglich

Bestandsschutz

endet, kein Rückwechsel

Zulage

bis zu 540 € Grundzulage sowie 300 € je kindergeldberechtigtem Kind

Was die neue Förderung ab 2027 bringt

Die Zulage richtet sich künftig proportional nach deinem Eigenbeitrag. Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag entfällt.

FörderbausteinNeue Regelung ab 2027
Grundzulage, erste Stufe50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag (max. 180 €)
Grundzulage, zweite Stufe25 Cent je Euro für weitere 1.440 € bis 1.800 € (max. 360 €)
Grundzulage maximal540 € pro Jahr
Kinderzulage1 € je Euro bis 300 € Eigenbeitrag, max. 300 € je kindergeldberechtigtem Kind, unabhängig vom Geburtsjahr
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag
Mindestbeitrag120 € pro Jahr
Sonderausgabenabzug1.800 € plus Zulagenanspruch, ohne Kinder und ohne mittelbar berechtigten Ehepartner, also 2.340 €
Höchsteinzahlung6.840 € pro Jahr, gefördert werden davon 1.800 €

Für mittelbar zulageberechtigte Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung gilt eine Obergrenze von 175 € Grundzulage, bei eigener Mindestsparleistung von 120 €. Beim Vergleich alter und neuer Förderung gehört dieser Deckel in die Rechnung.

Neu förderberechtigt sind Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach entsprechender Einwilligung gegenüber der Versorgungseinrichtung.

Die Bestandsvertrags-Sperre: der wichtigste Beratungsanlass

Dieser Punkt betrifft jeden, der neben dem Altvertrag ein Altersvorsorgedepot eröffnen möchte.

Schließt du ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag ab, wechselst du damit automatisch in die neue Fördersystematik. Der Bestandsschutz für deinen Altvertrag endet in diesem Moment. Ein Rückwechsel in die alte steuerliche Förderung ist danach nicht mehr möglich.

Das gilt auch dann, wenn du den alten Vertrag vorher beitragsfrei stellst und das Kapital dort belässt. Neben dem Altvertrag darfst du grundsätzlich bis zu zwei weitere Altersvorsorgeverträge abschließen, an der Umstellung ändert das nichts.

Bestandsvertrag-Sperre: Die Entscheidung kennt nur eine Richtung
Riester-Altvertragabgeschlossen vor 2027
Neuen Altersvorsorgevertrag ab 2027 abschließen?
Bestandsschutz endetAltvertrag und Neuvertrag laufen in der neuen Fördersystematik. Bis zu zwei weitere Neuverträge sind zulässig.
Bestandsschutz bleibtAlte Förderung läuft weiter. Wechsel in die neue Förderung per Erklärung weiterhin möglich.

Rückwechsel in die alte Förderung: nicht möglich

Quelle: BMF-FAQ, Stand 05.05.2026. Gilt auch, wenn der Altvertrag vorher beitragsfrei gestellt wurde.

Rechne deshalb vor einem Neuabschluss durch, was deine alte Förderung wert ist. Zwei Fälle zeigen die Richtung: Zahlst du ohne Kinderzulage mindestens 360 € im Jahr ein, bringt die neue Grundzulage mindestens 180 € und liegt damit über den bisherigen 175 €. Erfüllst du dagegen schon mit einem kleinen Betrag deinen vollen Mindesteigenbeitrag und bekommst dazu Kinderzulagen, kann die alte Regelung je eingezahltem Euro mehr Zulage liefern.

Was ein Wechsel konkret kostet

Das Bundesfinanzministerium (BMF) unterscheidet zwei Fälle.

Für den Wechsel innerhalb des neuen Systems nennt das BMF klare Grenzen. Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei gewähren. Der annehmende Anbieter darf höchstens 150 € als Verwaltungspauschale berechnen. Zusätzlich müssen Abschlusskosten künftig über die gesamte Ansparphase verteilt werden, damit dich ein Wechsel nicht doppelt mit Abschlusskosten belastet.

Für den Weg vom alten Riester-Vertrag in einen Neuvertrag formuliert das BMF vorsichtiger. Hier können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Eine betragsmäßige Obergrenze nennen die FAQ an dieser Stelle aber nicht. Lass dir die Kosten deshalb vor der Unterschrift schriftlich beziffern, statt dich auf die 150 € zu verlassen.

Wechselkosten: Zwei Fälle, die das BMF unterscheidet

Wechsel innerhalb des neuen Systems

Neuvertrag zu Neuvertrag, ab 2027

0 €
beim abgebenden Anbieter ab fünf Jahren Vertragslaufzeit
max. 150 €
Verwaltungspauschale beim annehmenden Anbieter

Abschlusskosten werden über die gesamte Ansparphase verteilt, kein doppelter Abzug.

Altvertrag in Neuvertrag übertragen

Riester-Vertrag vor 2027 in Depot oder Garantieprodukt

offen
Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen. Eine Obergrenze nennt die BMF-FAQ nicht.

Deshalb: Kosten vor der Unterschrift schriftlich beziffern lassen.

Quelle: BMF-FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026

Kündigen ist die teuerste Variante

Lässt du dir gefördertes Kapital während der Ansparphase auszahlen, liegt eine schädliche Verwendung vor. In der Folge sind erhaltene Zulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen.

Die mildere Alternative ist die Beitragsfreistellung. Jeder zertifizierte Altersvorsorgevertrag muss dir das Recht einräumen, den Vertrag ruhen zu lassen. Das gilt für Alt- und Neuverträge. Das Kapital bleibt investiert, die Förderung bleibt erhalten, du zahlst nur nichts mehr ein.

Beratungswege im Vergleich: Kosten, Umfang, Vergütung

Wer berät, wird unterschiedlich bezahlt. Das Vergütungsmodell gehört deshalb zu den Angaben, die du bei jeder Empfehlung kennen solltest.

BeratungswegWas du zahlstUmfangVergütung
Deutsche Rentenversicherung, BeratungsstellenkostenlosEinordnung von gesetzlicher Rente und zusätzlicher Altersvorsorge, keine Produkt- oder Anbieterempfehlungöffentlich finanziert
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)kostenlosausschließlich Fragen zur Riester-Förderung und Zulage, Rückruftermin buchbaröffentlich finanziert
VerbraucherzentraleEntgelt, je Bundesland verschieden. Beispiele: Berlin 45 € für 30 Min., Niedersachsen 110 € für 60 Min., NRW 230 € für bis zu 90 Min. (Abruf 31.08.2026)Prüfung bestehender Verträge und Angebote nach Rendite, Kosten, Flexibilität, produktunabhängigEntgelt plus öffentliche Mittel
HonorarberatungHonorar nach Zeit oder Pauschale, direkt von dirAnalyse deiner gesamten Altersvorsorge inkl. Vertragsprüfung, Vermittlung ohne ProvisionHonorar
Versicherungsmaklerkein direktes EntgeltVergleich mehrerer Anbieter, Abschluss und BetreuungProvision, eingerechnet in die Vertragskosten
Bank oder Sparkassekein direktes Entgeltmeist eigenes Sortiment oder Produkte von KooperationspartnernProvision
Anbieter-Außendienstkein direktes Entgeltausschließlich Produkte des eigenen HausesProvision

Jetzt entscheiden oder auf das Standarddepot warten?

Anbieter geförderter Altersvorsorgeverträge müssen ab 2027 ein Standarddepot anbieten. Dessen Effektivkosten sind gesetzlich auf 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Das BMF rechnet das Prinzip vor: Bei 5 Prozent Rendite vor Kosten und 1,0 Prozent Effektivkosten bleiben 4 Prozent netto.

Rendite vor Kosten5 %
Effektivkosten, gesetzlich gedeckelt−1,0 %
bleiben netto4 %

Zusätzlich erlaubt das Gesetz einem öffentlichen Träger, ein Standarddepot anzubieten. Dafür braucht es eine Verordnung der Bundesregierung, die laut BMF bisher nicht vorliegt. Ein Termin dafür ist nicht genannt.

Für Warten spricht, dass ein Anbietervergleich mit den tatsächlichen Kosten erst ab Januar 2027 möglich ist. Willst du nur die Förderung auf dem Altvertrag umstellen, benötigst du dafür kein neues Produkt. Beim Abwarten verlierst du dann höchstens die Differenz zwischen alter und neuer Zulage für die Jahre, in denen du wartest. Ein Neuabschluss dagegen setzt voraus, dass du die Bestandsvertrags-Sperre vorher durchgerechnet hast.

Welcher Weg passt, hängt an fünf Größen: Restlaufzeit deines Vertrags, dessen Effektivkosten, Zahl und Geburtsjahr deiner Kinder, Höhe deines Eigenbeitrags und dein Sicherheitsbedürfnis. Vier davon stehen in den Unterlagen, die du zum Termin mitnimmst, die fünfte beantwortest du selbst.

1

Restlaufzeit deines Vertrags

2

dessen Effektivkosten

3

Zahl und Geburtsjahr deiner Kinder

4

Höhe deines Eigenbeitrags

5

dein Sicherheitsbedürfnis

Jede offene Frage verdient eine klare Antwort.

Wir sortieren Verträge, Förderungen und Entscheidungen in einem ruhigen Gespräch. Danach weißt du, was relevant ist und was warten kann.

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Häufige Fragen zur Riester-Beratung 2027

Antworten zu Bestandsschutz, Beratungswegen, Kosten und der neuen Förderung für deinen Riester-Vertrag.

Nein. Für Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Du kannst sie mit der bisherigen Förderung weiterführen. Eine Kündigung mit Kapitalauszahlung wäre eine schädliche Verwendung und würde die Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen auslösen.

Die Deutsche Rentenversicherung und die ZfA beraten kostenlos, allerdings ohne Produktempfehlung. Die Verbraucherzentralen verlangen ein Entgelt, das je Bundesland unterschiedlich ausfällt, im Beispiel zwischen 45 € für 30 Minuten und 230 € für 90 Minuten. Bei Maklern, Banken und Anbietern zahlst du je nach Beratungsart nicht direkt. Die Vergütung läuft über Provisionen in den Vertragskosten. Alternativ gibt es auch Honorarberatungen.

Ja. Mit dem Abschluss eines Neuvertrags wechselst du in die neue Fördersystematik, der Bestandsschutz des Altvertrags endet. Ein Rückwechsel in die alte steuerliche Förderung ist nicht mehr möglich.

Nein. Der Wechsel ausschließlich in die neue Fördersystematik ist laut BMF auch ohne Zustimmung des bisherigen Anbieters möglich. Andere Vertragsänderungen, etwa der Verzicht auf die vereinbarte Verrentung, benötigen dagegen sein Einverständnis.

Innerhalb des neuen Systems muss der abgebende Anbieter den Wechsel ab fünf Jahren Vertragslaufzeit kostenfrei gewähren, der annehmende darf höchstens 150 € Verwaltungspauschale verlangen. Beim Übertrag eines alten Riester-Vertrags in einen Neuvertrag nennt das BMF keine Obergrenze. Dort können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Das hängt vom Eigenbeitrag und deiner Situation ab. Ohne Kinderzulage und mit mindestens 360 € Eigenbeitrag im Jahr liegt die neue Grundzulage mit mindestens 180 € über den bisherigen 175 €. Erfüllst du deinen Mindesteigenbeitrag heute mit einem kleinen Betrag und bekommst Kinderzulagen, kann die alte Förderung je eingezahltem Euro mehr bringen. Rechne beide Varianten mit deiner Beitragshöhe durch.