Riester · Bestandsschutz 2027
Stand: August 2026Riester-Beratung 2027: Wann sie sich lohnt und wer neutral berät
Auf einen Blick
Dein Riester-Vertrag läuft auch nach dem 1. Januar 2027 weiter, eine Frist gibt es nicht. Beratung lohnt sich trotzdem: Sie klärt, ob ein Wechsel in die neue Förderung mehr Zulagen bringt, was ein Anbieterwechsel kostet und warum ein neuer Vertrag den Bestandsschutz deines Altvertrags beendet.
Für Bestandskunden entscheidet sich die Reform an einer Frage: bleiben oder doch wechseln? Beantworten lässt sie sich nur mit deinen Vertragsunterlagen, denn das Ergebnis hängt an deinem Eigenbeitrag, an Kindern im Haushalt und an den Kosten deines Altvertrags. Eine gute Beratung bringt diese Zahlen zusammen und stellt sie der neuen Förderung gegenüber. Entscheidend ist dabei, wer dich berät, was das kostet und wie dies bezahlt wird.
Was die Reform mit deinem bestehenden Vertrag macht
Für alle Riester-Verträge, die vor dem 1. Januar 2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Du kannst deinen Vertrag mit der bisherigen steuerlichen Förderung weiterführen wie bisher. Umgestellt wird er nur auf deine eigene Erklärung hin. Einen Stichtag gibt es dafür nicht.
Unser Rat: Die Verbraucherzentrale warnt in ihrer Einschätzung vom 20.07.2026 vor einer Verkaufswelle zum Jahresende. Lass dir jede Empfehlung mit deinen Vertragszahlen begründen, nicht mit dem Kalender.
Drei Wege für deinen Riester-Bestandsvertrag
Alle drei sind ab 1. Januar 2027 möglich. Nur der erste Weg erhält dabei den Bestandsschutz.
Weiterführen wie bisher
Vertrag
bleibt unverändert, alte Förderlogik gilt weiter
Kosten
keine
Bestandsschutz
bleibt erhalten
Zulage
175 € Grundzulage, 185 €/300 € je kindergeldberechtigtem Kind (Geburtsjahr bis 2008/danach)
Nur die Förderung wechseln
Vertrag
bleibt samt Konditionen, Erklärung an den Anbieter genügt
Kosten
kein Kapitaltransfer, kein neuer Vertrag
Bestandsschutz
endet, kein Rückwechsel
Zulage
bis zu 540 € Grundzulage sowie 300 € je kindergeldberechtigtem Kind
Vertrag übertragen
Vertrag
Kapital wandert in ein Depot oder ein Garantieprodukt
Kosten
Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten sind möglich
Bestandsschutz
endet, kein Rückwechsel
Zulage
bis zu 540 € Grundzulage sowie 300 € je kindergeldberechtigtem Kind
Was die neue Förderung ab 2027 bringt
Die Zulage richtet sich künftig proportional nach deinem Eigenbeitrag. Der einkommensabhängige Mindesteigenbeitrag entfällt.
| Förderbaustein | Neue Regelung ab 2027 |
|---|---|
| Grundzulage, erste Stufe | 50 Cent je Euro bis 360 € Eigenbeitrag (max. 180 €) |
| Grundzulage, zweite Stufe | 25 Cent je Euro für weitere 1.440 € bis 1.800 € (max. 360 €) |
| Grundzulage maximal | 540 € pro Jahr |
| Kinderzulage | 1 € je Euro bis 300 € Eigenbeitrag, max. 300 € je kindergeldberechtigtem Kind, unabhängig vom Geburtsjahr |
| Berufseinsteigerbonus | einmalig 200 € bei Abschluss vor dem 25. Geburtstag |
| Mindestbeitrag | 120 € pro Jahr |
| Sonderausgabenabzug | 1.800 € plus Zulagenanspruch, ohne Kinder und ohne mittelbar berechtigten Ehepartner, also 2.340 € |
| Höchsteinzahlung | 6.840 € pro Jahr, gefördert werden davon 1.800 € |
Für mittelbar zulageberechtigte Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung gilt eine Obergrenze von 175 € Grundzulage, bei eigener Mindestsparleistung von 120 €. Beim Vergleich alter und neuer Förderung gehört dieser Deckel in die Rechnung.
Neu förderberechtigt sind Selbstständige mit Einkünften nach § 15 EStG oder § 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 EStG, sofern sie eine Steuererklärung abgegeben haben, sowie Pflichtmitglieder in einer berufsständischen Versorgungseinrichtung nach entsprechender Einwilligung gegenüber der Versorgungseinrichtung.
Die Bestandsvertrags-Sperre: der wichtigste Beratungsanlass
Dieser Punkt betrifft jeden, der neben dem Altvertrag ein Altersvorsorgedepot eröffnen möchte.
Schließt du ab 2027 einen neuen Altersvorsorgevertrag ab, wechselst du damit automatisch in die neue Fördersystematik. Der Bestandsschutz für deinen Altvertrag endet in diesem Moment. Ein Rückwechsel in die alte steuerliche Förderung ist danach nicht mehr möglich.
Das gilt auch dann, wenn du den alten Vertrag vorher beitragsfrei stellst und das Kapital dort belässt. Neben dem Altvertrag darfst du grundsätzlich bis zu zwei weitere Altersvorsorgeverträge abschließen, an der Umstellung ändert das nichts.
Rückwechsel in die alte Förderung: nicht möglich
Quelle: BMF-FAQ, Stand 05.05.2026. Gilt auch, wenn der Altvertrag vorher beitragsfrei gestellt wurde.
Rechne deshalb vor einem Neuabschluss durch, was deine alte Förderung wert ist. Zwei Fälle zeigen die Richtung: Zahlst du ohne Kinderzulage mindestens 360 € im Jahr ein, bringt die neue Grundzulage mindestens 180 € und liegt damit über den bisherigen 175 €. Erfüllst du dagegen schon mit einem kleinen Betrag deinen vollen Mindesteigenbeitrag und bekommst dazu Kinderzulagen, kann die alte Regelung je eingezahltem Euro mehr Zulage liefern.
Was ein Wechsel konkret kostet
Das Bundesfinanzministerium (BMF) unterscheidet zwei Fälle.
Für den Wechsel innerhalb des neuen Systems nennt das BMF klare Grenzen. Ab fünf Jahren nach Vertragsabschluss muss der abgebende Anbieter den Wechsel kostenfrei gewähren. Der annehmende Anbieter darf höchstens 150 € als Verwaltungspauschale berechnen. Zusätzlich müssen Abschlusskosten künftig über die gesamte Ansparphase verteilt werden, damit dich ein Wechsel nicht doppelt mit Abschlusskosten belastet.
Für den Weg vom alten Riester-Vertrag in einen Neuvertrag formuliert das BMF vorsichtiger. Hier können Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Eine betragsmäßige Obergrenze nennen die FAQ an dieser Stelle aber nicht. Lass dir die Kosten deshalb vor der Unterschrift schriftlich beziffern, statt dich auf die 150 € zu verlassen.
Wechselkosten: Zwei Fälle, die das BMF unterscheidet
Wechsel innerhalb des neuen Systems
Neuvertrag zu Neuvertrag, ab 2027
- 0 €
- beim abgebenden Anbieter ab fünf Jahren Vertragslaufzeit
- max. 150 €
- Verwaltungspauschale beim annehmenden Anbieter
Abschlusskosten werden über die gesamte Ansparphase verteilt, kein doppelter Abzug.
Altvertrag in Neuvertrag übertragen
Riester-Vertrag vor 2027 in Depot oder Garantieprodukt
- offen
- Wechsel-, Abschluss- und Vertriebskosten können anfallen. Eine Obergrenze nennt die BMF-FAQ nicht.
Deshalb: Kosten vor der Unterschrift schriftlich beziffern lassen.
Quelle: BMF-FAQ zur Reform der geförderten privaten Altersvorsorge, Stand 05.05.2026
Kündigen ist die teuerste Variante
Lässt du dir gefördertes Kapital während der Ansparphase auszahlen, liegt eine schädliche Verwendung vor. In der Folge sind erhaltene Zulagen und die gesondert festgestellten Steuerermäßigungen zurückzuzahlen.
Die mildere Alternative ist die Beitragsfreistellung. Jeder zertifizierte Altersvorsorgevertrag muss dir das Recht einräumen, den Vertrag ruhen zu lassen. Das gilt für Alt- und Neuverträge. Das Kapital bleibt investiert, die Förderung bleibt erhalten, du zahlst nur nichts mehr ein.
Beratungswege im Vergleich: Kosten, Umfang, Vergütung
Wer berät, wird unterschiedlich bezahlt. Das Vergütungsmodell gehört deshalb zu den Angaben, die du bei jeder Empfehlung kennen solltest.
| Beratungsweg | Was du zahlst | Umfang | Vergütung |
|---|---|---|---|
| Deutsche Rentenversicherung, Beratungsstellen | kostenlos | Einordnung von gesetzlicher Rente und zusätzlicher Altersvorsorge, keine Produkt- oder Anbieterempfehlung | öffentlich finanziert |
| Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) | kostenlos | ausschließlich Fragen zur Riester-Förderung und Zulage, Rückruftermin buchbar | öffentlich finanziert |
| Verbraucherzentrale | Entgelt, je Bundesland verschieden. Beispiele: Berlin 45 € für 30 Min., Niedersachsen 110 € für 60 Min., NRW 230 € für bis zu 90 Min. (Abruf 31.08.2026) | Prüfung bestehender Verträge und Angebote nach Rendite, Kosten, Flexibilität, produktunabhängig | Entgelt plus öffentliche Mittel |
| Honorarberatung | Honorar nach Zeit oder Pauschale, direkt von dir | Analyse deiner gesamten Altersvorsorge inkl. Vertragsprüfung, Vermittlung ohne Provision | Honorar |
| Versicherungsmakler | kein direktes Entgelt | Vergleich mehrerer Anbieter, Abschluss und Betreuung | Provision, eingerechnet in die Vertragskosten |
| Bank oder Sparkasse | kein direktes Entgelt | meist eigenes Sortiment oder Produkte von Kooperationspartnern | Provision |
| Anbieter-Außendienst | kein direktes Entgelt | ausschließlich Produkte des eigenen Hauses | Provision |
Jetzt entscheiden oder auf das Standarddepot warten?
Anbieter geförderter Altersvorsorgeverträge müssen ab 2027 ein Standarddepot anbieten. Dessen Effektivkosten sind gesetzlich auf 1,0 Prozent pro Jahr gedeckelt. Das BMF rechnet das Prinzip vor: Bei 5 Prozent Rendite vor Kosten und 1,0 Prozent Effektivkosten bleiben 4 Prozent netto.
Zusätzlich erlaubt das Gesetz einem öffentlichen Träger, ein Standarddepot anzubieten. Dafür braucht es eine Verordnung der Bundesregierung, die laut BMF bisher nicht vorliegt. Ein Termin dafür ist nicht genannt.
Für Warten spricht, dass ein Anbietervergleich mit den tatsächlichen Kosten erst ab Januar 2027 möglich ist. Willst du nur die Förderung auf dem Altvertrag umstellen, benötigst du dafür kein neues Produkt. Beim Abwarten verlierst du dann höchstens die Differenz zwischen alter und neuer Zulage für die Jahre, in denen du wartest. Ein Neuabschluss dagegen setzt voraus, dass du die Bestandsvertrags-Sperre vorher durchgerechnet hast.
Welcher Weg passt, hängt an fünf Größen: Restlaufzeit deines Vertrags, dessen Effektivkosten, Zahl und Geburtsjahr deiner Kinder, Höhe deines Eigenbeitrags und dein Sicherheitsbedürfnis. Vier davon stehen in den Unterlagen, die du zum Termin mitnimmst, die fünfte beantwortest du selbst.
Restlaufzeit deines Vertrags
dessen Effektivkosten
Zahl und Geburtsjahr deiner Kinder
Höhe deines Eigenbeitrags
dein Sicherheitsbedürfnis
Jede offene Frage verdient eine klare Antwort.
Wir sortieren Verträge, Förderungen und Entscheidungen in einem ruhigen Gespräch. Danach weißt du, was relevant ist und was warten kann.
Häufige Fragen zur Riester-Beratung 2027
Antworten zu Bestandsschutz, Beratungswegen, Kosten und der neuen Förderung für deinen Riester-Vertrag.
