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Altersvorsorgedepot · Für wen

Stand: Oktober 2026

Altersvorsorge für junge Leute ab 10 € im Monat

Auf einen Blick: Altersvorsorge für junge Leute lebt von Zeit. Wer mit 20 statt mit 30 beginnt, erreicht im Modell mit derselben Rate fast das Doppelte. Ab 2027 fördert der Staat im neuen Altersvorsorgedepot schon 10 € im Monat mit Zulagen. Unter 25 kommen einmalig 200 € als Berufseinsteigerbonus hinzu. Voraussetzung sind ein Notgroschen und ein Job mit Rentenversicherungsbeiträgen.

Mit Anfang 20 liegt die Rente gefühlt in einem anderen Leben und am Monatsende bleibt selten viel übrig. Die Frage, ob die eigene Rente später reicht, kommt trotzdem früh auf. Beides spricht für einen kleinen und frühen Start der Vorsorge in der Ausbildung, im Studium oder im ersten Job.

Ab dem 1. Januar 2027 gibt es dafür ein neues Produkt, das Altersvorsorgedepot. In diesem staatlich geförderten Wertpapierdepot sparst du in Fonds und der Staat zahlt Zulagen auf deine Beiträge dazu. Für neue Verträge löst es die bisherige Riester-Rente ab.

Darum rechnet sich ein früher Start

Die gesetzliche Rente ersetzt später nur einen Teil deines letzten Nettoeinkommens. Den fehlenden Betrag nennt man Rentenlücke. So früh im Berufsleben kannst du deine Rentenlücke berechnen. Mehr als ein ungefährer Richtwert kommt dabei aber noch nicht heraus.

Dein Vorteil gegenüber allen, die später anfangen, ist die Zeit. Erträge aus einer Geldanlage bleiben investiert und erwirtschaften in den Folgejahren selbst wieder Erträge. Je länger dieser Zinseszinseffekt läuft, desto weniger musst du selbst einzahlen.

30 € im Monat ins geförderte Depot, je nach Einstiegsalter
  • Start mit 20rund 89.300 €
  • Start mit 25rund 66.200 €
  • Start mit 30rund 49.500 €
  • Start mit 35rund 36.400 €

Modellrechnung: 6 % Rendite vor Kosten, 1,0 % Effektivkosten, Zulagen am Jahresende, Auszahlungsbeginn mit 65. Keine Prognose.

Rechenbeispiel nach Einstiegsalter

Annahmen sind 30 € Eigenbeitrag pro Monat in ein Altersvorsorgedepot, 6 % Rendite pro Jahr vor Kosten, 1,0 % Effektivkosten und Auszahlungsbeginn mit 65. Die Zulagen fließen jeweils am Jahresende zu.

Start mitSelbst eingezahltZulagenDepotwert mit 65Heutige Kaufkraft
20 Jahren16.200 €8.300 €rund 89.300 €rund 36.600 €
25 Jahren14.400 €7.200 €rund 66.200 €rund 30.000 €
30 Jahren12.600 €6.300 €rund 49.500 €rund 24.800 €
35 Jahren10.800 €5.400 €rund 36.400 €rund 20.100 €

Die Kaufkraft rechnet mit 2 % Inflation pro Jahr. Beim Start mit 20 ist der Berufseinsteigerbonus von 200 € enthalten. Die Rechnung ist ein vereinfachtes Modell und keine Prognose. Renditen schwanken, Verluste sind möglich.

Fünf Jahre Warten kosten im Modell rund ein Viertel des Endvermögens. Wer erst mit 30 beginnt, bräuchte rund 59 € im Monat, um den Wert des Starts mit 20 einzuholen. Wie viel du mit deiner eigenen Sparrate ansparen kannst, zeigt dir unser Altersvorsorge-Rechner.

Erst die Basis

Im geförderten Depot ist dein Geld bis 65 gebunden. Vorher sollte dein Alltag deshalb finanziell abgesichert sein.

Drei Stufen vor dem Sparen

  1. Schulden tilgen

    Dispo und Ratenkredit kosten mehr Zinsen, als ein Depot verlässlich bringt.

  2. Notgroschen aufbauen

    Rund drei Netto-Monatsgehälter auf dem Tagesgeld. Mit Azubigehalt anfangs weniger.

  3. Risiken absichern

    Private Haftpflicht und Berufsunfähigkeit. Früh abgeschlossen ist günstiger.

  4. Fürs Alter sparen

    Jetzt passt auch eine kleine Rate. Gefördert wird ab 10 € im Monat.

Den Notgroschen kannst du mit einem Azubigehalt anfangs kleiner ansetzen. Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung hängt der Beitrag ohnehin unter anderem von Alter und Gesundheit bei Vertragsabschluss ab. Daher ist hier ein früher Abschluss günstig.

Wege zur eigenen Altersvorsorge für junge Leute

Die Altersvorsorge in Deutschland ruht auf drei Säulen. In die gesetzliche Rente als erste Säule zahlst du mit jedem versicherungspflichtigen Job automatisch ein. Die zweite ist die betriebliche Altersvorsorge über deinen Arbeitgeber. Was du privat aufbaust, gefördert oder frei, zählt zur dritten Säule.

Gefördertes Vorsorgedepot ab 2027

Im Altersvorsorgedepot sparst du ohne Beitragsgarantie in Fonds. Die Zulagen fließen dabei direkt ins Depot ein und Erträge der Ansparphase bleiben steuerfrei. Wer keine Anlageentscheidung treffen möchte, findet unter den neuen Produktvarianten ein Standarddepot mit gesetzlich gedeckelten Kosten. Legst du Wert auf nachhaltige Anlagen, bekommst du künftig mehr Einblick. Anbieter müssen ab 2027 jährlich offenlegen, ob und wie sie ethische, soziale und ökologische Belange berücksichtigen.

Freier Sparplan ohne Förderung

Ein normales Depot mit Fonds- oder ETF-Sparplan bekommt keine Zulagen. Dafür kommst du jederzeit an dein Geld und kannst die Rate pausieren. Für alle Ziele vor dem Ruhestand ist das der passende Topf.

Betriebliche Altersvorsorge und VL

Bei der Entgeltumwandlung muss dein Arbeitgeber 15 % Zuschuss zahlen, soweit er Sozialabgaben spart und kein Tarifvertrag etwas anderes regelt. Interessant wird die bAV, wenn er freiwillig mehr gibt. Auf die spätere Betriebsrente zahlen gesetzlich Pflichtversicherte Krankenversicherungsbeiträge oberhalb eines Freibetrags von 197,75 € im Monat (2026). In der Pflegeversicherung gilt nur eine Freigrenze.

Vermögenswirksame Leistungen sind ebenfalls ein Zuschuss des Arbeitgebers, der sich gerade bei der Altersvorsorge mit kleinem Einkommen bemerkbar macht. Sie laufen über einen eigenen Vertrag, denn ins geförderte Depot dürfen sie nicht fließen.

Private Rentenversicherung und Riester

Eine private Rentenversicherung zahlt lebenslang und bietet je nach Tarif Garantien. Dem stehen meist höhere Kosten und wenig Beweglichkeit gegenüber, was in jungen Jahren schwer wiegt. Wer Sicherheit sucht, findet ab 2027 auch geförderte Garantievarianten. Neue Riester-Verträge sind für Einsteiger ab 2027 kein Thema mehr.

Berufseinsteigerbonus und Förderung für junge Sparer

10 €

Mindestbeitrag im Monat

50 %

Zulage auf die ersten 360 € im Jahr

25 %

Zulage auf Beiträge bis 1.800 € im Jahr

200 €

einmaliger Bonus, wenn du zu Jahresbeginn noch keine 25 bist

Die staatliche Förderung richtet sich allein nach deinem Eigenbeitrag. Auf die ersten 360 € im Jahr gibt der Staat 50 % dazu, darüber bis 1.800 € noch 25 %. Der Mindestbeitrag liegt bei 120 € im Jahr, also 10 € im Monat. Bis 30 € im Monat bekommst du damit auf jeden eigenen Euro 50 Cent.

Speziell für junge Leute gibt es zusätzlich den Berufseinsteigerbonus von einmalig 200 €. Du erhältst ihn, wenn du zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 Jahre alt bist, unmittelbar förderberechtigt bist und mindestens 120 € einzahlst. Der Bonus fließt wie jede Zulage ins Depot und wird nicht ausgezahlt.

Bekomme ich die 200 € Bonus?

Bonus fließt

Du wirst im Laufe des Jahres 2027 erst 25

Am 1. Januar warst du noch 24. Es zählt dein Alter zu Beginn des Beitragsjahres.

Kein Bonus

Du bist am 1. Januar bereits 25

Die laufende Grundzulage bekommst du trotzdem in voller Höhe.

Bonus fließt

Du bist 16 und in Ausbildung

Eine Altersgrenze nach unten gibt es nicht.

Wer im Laufe des Jahres 2027 also seinen 25. Geburtstag feiert, war am 1. Januar noch 24 und ist im Startjahr dabei. Wer zu Jahresbeginn bereits 25 ist, geht leer aus und erhält nur die laufende Grundzulage. Eine Altersgrenze nach unten gibt es nicht.

Im Modell von oben wachsen die 200 € bis 65 auf rund 1.700 € an, weil sie am längsten im Depot liegen. Bei 10 € Monatsbeitrag stammen im ersten Jahr 260 € vom Staat und 120 € von dir.

Gut zu wissen: Die geplante Frühstartrente ändert für dich nichts. Der Staat will Kindern vom 6. bis zum 18. Lebensjahr monatlich 10 € in ein Standarddepot zahlen, allerdings erst ab Geburtsjahrgang 2020. Der Gesetzentwurf liegt seit September 2026 im Bundestag, verabschiedet ist er noch nicht.

Wer ist förderberechtigt?

Zulagen und Bonus setzen voraus, dass du unmittelbar förderberechtigt bist. Ob du es bist, hängt hier von deinem Status im jeweiligen Beitragsjahr ab.

Bin ich förderberechtigt?

Dein StatusFörderungBedingung
Azubi✓ JaAb dem ersten Lehrjahr
Duales Studium, Bundesfreiwilligendienst✓ JaVersicherungspflichtig wie Azubis
Werkstudent✓ JaZahlt Rentenversicherungsbeiträge
Minijob ohne Befreiung✓ JaEine Befreiung lässt sich seit Juli 2026 einmalig widerrufen
Minijob mit Befreiung✕ NeinKeine Zulagen und kein Bonus
Pflichtpraktikum oder Studium ohne Job✕ NeinEinzahlen ist möglich, bleibt aber ungefördert
Angestellte✓ JaAutomatisch mit dem ersten versicherungspflichtigen Job
Beamtinnen und Beamte✓ JaMit Einwilligung gegenüber dem Dienstherrn
Selbstständige, Freiberufler, Versorgungswerk✓ JaNeu ab 2027. Bei Selbstständigen zählt die abgegebene Steuererklärung

Azubis

Eine betriebliche Ausbildung ist ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis. Deshalb bist du vom ersten Lehrjahr an förderberechtigt. Dasselbe gilt im Bundesfreiwilligendienst und im dualen Studium, denn dual Studierende sind Azubis in der Rentenversicherung gleichgestellt.

Studierende und Minijob

Der Studierendenstatus allein reicht nicht. Du brauchst eine Tätigkeit, für die Rentenversicherungsbeiträge fließen. Werkstudenten zahlen regulär ein und sind damit berechtigt. Ein Minijob genügt ebenfalls, solange du dich nicht von der Rentenversicherungspflicht befreien lässt. Eine bereits erklärte Befreiung lässt sich seit Juli 2026 einmalig widerrufen.

Übrigens: Ein in der Studienordnung vorgeschriebenes Pflichtpraktikum ist dagegen versicherungsfrei und zählt somit nicht für die Förderberechtigung. In Semestern ohne Job kannst du weiter einzahlen. Zulagen gibt es für dieses Jahr aber nicht.

Berufseinsteiger

Mit dem ersten sozialversicherungspflichtigen Job bist du automatisch dabei. Auch Beamtinnen und Beamte sind förderberechtigt. Neu zum Kreis gehören ab 2027 auch Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks, etwa junge Ärztinnen oder Anwälte.

Junge Selbstständige

Gründest du nach deiner Ausbildung oder deinem Studium oder arbeitest du frei, gehörst du ab 2027 erstmals dazu, denn Selbstständige sind dann unmittelbar förderberechtigt. Bedingung ist eine abgegebene Steuererklärung.

Fördern lassen oder flexibel bleiben

Mit Anfang 20 ist vieles offen. Vielleicht möchtest du in fünf Jahren ein Sabbatical einlegen oder brauchst Eigenkapital für eine Wohnung. Das geförderte Depot passt nur für Geld, das du bis 65 nicht benötigst.

KriteriumGefördertes VorsorgedepotFreier Sparplan
FörderungZulagen auf bis zu 1.800 € Eigenbeitrag, 200 € Bonus unter 25Keine
Steuern in der AnsparphaseErträge steuerfreiAbgeltungsteuer oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 €
Steuern bei AuszahlungAuszahlungen voll mit persönlichem SteuersatzNur die Gewinne beim Verkauf
VerfügbarkeitFrühestens mit 65, davor nur für selbst genutztes WohneigentumJederzeit

Das Argument für ein gefördertes Vorsorgedepot sind die Zulagen. Bei 30 € im Monat stammt im Modell ein gutes Drittel aller Einzahlungen vom Staat. Der Preis dafür ist die Bindung bis 65. Eine vorzeitige Auszahlung gilt als schädliche Verwendung und du musst Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Für Wohneigentum darfst du gefördertes Kapital entnehmen. Anbieter müssen diese Option künftig aber nicht mehr in jeden Vertrag aufnehmen. Planst du ein Eigenheim, dann achte beim Vergleich der Anbieter auf diese Option.

Die Aufteilung entschärft diesen Konflikt. Ins geförderte Depot fließt der Betrag, den du sicher entbehren kannst, am besten bis zur 50-Prozent-Grenze von 30 € im Monat. Alles darüber geht in den freien Sparplan.

Welcher Weg passt zu deiner Situation?

Deine SituationSinnvoller erster Schritt
Azubi, Betrieb zahlt VLVL abrufen, dazu ab 10 € im Monat ins geförderte Depot und den Bonus sichern
Studium mit Minijob oder WerkstudentenjobRentenversicherungspflicht behalten, 10 bis 30 € gefördert sparen
Studium ohne Jobkleine Rate in den freien Sparplan, Depot beim ersten Job starten
Berufseinstieg, Arbeitgeber bezuschusst die bAV deutlichZuschuss und Kosten prüfen, bAV nutzen und das geförderte Depot bis 30 € ergänzen
Berufseinstieg mit EigenheimwunschVertrag mit Entnahmeoption für Wohneigentum wählen, Eigenkapital im freien Sparplan
Gründung oder freie TätigkeitSteuererklärung abgeben, Rate niedrig ansetzen und flexibel halten

Welche Sparrate zu dir passt

Eine feste Quote vom Gehalt hilft dir mit einer Azubivergütung wenig. Nimm den Betrag, den du jeden Monat durchhältst, und erhöhe ihn mit jedem Gehaltssprung. Die Tabelle zeigt drei Raten im geförderten Depot beim Start mit 20, gerechnet mit den Annahmen von oben.

EigenbeitragSelbst eingezahltZulagen gesamtDepotwert mit 65Heutige Kaufkraft
10 € im Monat5.400 €2.900 €rund 30.900 €rund 12.700 €
25 € im Monat13.500 €6.950 €rund 74.700 €rund 30.600 €
100 € im Monat54.000 €17.750 €rund 260.000 €rund 106.600 €

Aussagekräftiger ist die letzte Spalte. In 45 Jahren kauft ein Euro deutlich weniger als heute. 10 € reichen zum Einstieg und für den Bonus, auf Dauer aber nicht für eine spürbare Zusatzrente.

Das passiert bei Jobwechsel, Studium oder einer Zahlungspause

Das Vorsorgedepot gehört dir und hängt an keinem Arbeitgeber. Bei einem Jobwechsel läuft es unverändert weiter. Die Rate kannst du anpassen oder aussetzen, denn jeder zertifizierte Vertrag muss dir das Recht geben, ihn ruhen zu lassen.

Ändern kann sich deine Förderberechtigung. Gibst du den versicherungspflichtigen Job auf, etwa für ein Vollzeitstudium ohne Nebenjob, entfällt sie spätestens ab dem folgenden Jahr. Das bereits Angesparte bleibt gefördert und wächst weiter. Neue Einzahlungen in dieser Zeit gelten dagegen als ungefördert. Auf sie darfst du im Rahmen der Vertragsbedingungen zugreifen, ohne Zulagen zurückzuzahlen.

Bei Erwerbslosigkeit bleibst du in der Regel berechtigt, wenn du vorher förderberechtigt warst und Arbeitslosengeld beziehst. Wechselst du in die Selbstständigkeit, zählt ab 2027 deine Steuererklärung.

Berechne dein Altersvorsorgedepot und sichere dich ab

Nutze unseren Altersvorsorgedepot Rechner, um zu sehen, wie viel ein gefördertes Altersvorsorgedepot gegenüber einem freien ETF-Sparplan für dich herausholt. Unser Team aus erfahrenen Experten hilft dir anschließend, die richtige Strategie für deine private Altersvorsorge zu finden.

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Bevor du dein Depot eröffnest

Checkliste8 Punkte vor dem Start

Offene Punkte klären wir gemeinsam. Wo noch ein Häkchen fehlt, setzt unser Erstgespräch an. Wir gehen deine Checkliste in Ruhe durch. Danach weißt du, womit du anfängst und was warten kann.

Jede offene Frage verdient eine klare Antwort.

Wir sortieren Verträge, Förderungen und Entscheidungen in einem ruhigen Gespräch. Danach weißt du, was relevant ist und was warten kann.

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Häufige Fragen zur Altersvorsorge junger Leute

Sobald teure Schulden getilgt sind, ein Notgroschen steht und Haftpflicht sowie Berufsunfähigkeit abgesichert sind. Die Höhe der Rate ist am Anfang zweitrangig. Starte möglichst vor dem 25. Geburtstag, damit du den Bonus mitnimmst.

Nur mit einem Job, für den Rentenversicherungsbeiträge fließen, also einem Minijob ohne Befreiung oder einer Werkstudentenstelle. Dann bringen 10 € im Monat 60 € Zulage im Jahr und unter 25 einmalig 200 € Bonus. Ohne solchen Job bleibt der freie Sparplan die bessere Wahl.

Ja, Azubis sind vom ersten Lehrjahr an förderberechtigt. Bei 120 € Eigenbeitrag kommen im ersten Jahr 60 € Grundzulage und 200 € Bonus dazu. Prüfe zusätzlich, ob dein Betrieb vermögenswirksame Leistungen zahlt.

Die Förderung beginnt bei 120 € Eigenbeitrag im Jahr. Die höchste Förderquote von 50 % gilt bis 30 € im Monat. Bei sehr kleinen Depots fallen die Kosten des Anbieters stärker ins Gewicht. Deshalb lohnt sich der Vergleich.

Wer zu Beginn des Beitragsjahres noch keine 25 ist, unmittelbar förderberechtigt ist und mindestens 120 € im Jahr einzahlt. Den Bonus gibt es ein einziges Mal und er fließt ins Depot. Wer erst mit 26 startet, erhält die normale Grundzulage ohne Bonus.

Nein. Interessant wird sie, wenn dein Arbeitgeber deutlich mehr als den Pflichtzuschuss zahlt und der Vertrag günstig ist. Dagegen stehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf die spätere Betriebsrente und die oft umständliche Mitnahme beim Jobwechsel.

Das Depot läuft weiter und du kannst die Rate jederzeit anpassen oder aussetzen. Fällt dein versicherungspflichtiger Job weg, endet die Förderberechtigung spätestens ab dem Folgejahr. Das bis dahin Angesparte bleibt gefördert.